Full text: Wesen und Weg der Sozialisierung

13 
gehen, ist eine Frage für sich. Wichtig ist, daß eine übersichtliche 
Oesamtorganisation geschaffen wird, aus deren dichtmaschigem Netz 
nur wenig Produkte entschlüpfen können. Das Schicksal der bäuer 
lichen Betriebe steht dabei ebenfalls an zweiter Stelle. Sozialisiert 
muß von oben werden. Was mit dem Einzelnen zu geschehen 
hat, ergibt sich aus der Anlage des Ganzen, ein Gedanke, der nicht 
oft genug hervorgehoben werden kann, soll nicht die ganze Sozialisie 
rungsbewegung zu einer Kleinarbeit werden, die unter Umständen 
eine Reihe scheinbarer Lokalerfolge erzielt, im ganzen aber die Wirt 
schaft lähmt und hemmt. Was an organisierenden Kräften in den 
Dienst der Sozialisierungsidee gestellt werden kann, sollte herange 
zogen werden. Die Verstaatlichung durch Bureaukratisierung setzt 
weit mehr Vorarbeiten voraus; sie kann nur dort rasch erfolgen, wo 
es sich um einfache und klare Verhältnisse handelt und der überlieferte 
Beamtenapparat der Aufgabe gewachsen ist, was unter Umständen 
von Bergbau-, Wasserkraft- und ähnlichen Betrieben gilt. Auf anderen 
Gebieten könnte sich der Staat zunächst mit der Leitung der Ver 
bände usw. begnügen, solange seinen Plänen kein Widerstand ge 
leistet wird. Auch dies ist Sozialisierung, sie schlägt nur einen andern 
Weg ein als die sofortige Verstaatlichung. 
Ähnliche Interessengegensätze wie zwischen Industrie und Land 
wirtschaft bestehen zwischen Produzenten und Importeuren. 
Wenn der Import einer Ware rein geldwirtschaftlich gerechnet 8 Mil 
lionen Mark Gewinn bringt, wenn durch die hierbei eintretende Preis 
senkung die Produktion einen Mindergewinn von 4 Millionen Mark 
aufweist, so werden die Produzenten alles tun, um diesen Import zu 
verhindern. Wären dagegen Produzenten und Importeure in einem 
Verband vereinigt, so würden sie sogar im Rahmen der überlieferten 
Ordnung so lange importieren, als der Importgewinn den Produktions 
verlust wettmacht. 
in jeder großen Importorganisation liegt heute ein naturalwirt 
schaftlicher Zug, da der zwischenstaatliche Kompensa 
tionsverkehr eine täglich wachsende Rolle spielt. Wenn auch die 
Geldverrechnung beim Kompensationsverkehr fortbesteht, so ist doch 
das Geld, welches die Vertragschließenden erhalten, für sie nicht 
Anweisung auf beliebige Warenarten, sondern nur auf jene, deren 
Ausfuhr der andere Vertragschließende gestattet. Die Kauf breite 
des Geldes ist nicht mehr unbeschränkt. Daß bei den Kompensa 
tionsverträgen Menge und Art der Waren, nicht Geldsummen im
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.