Full text : Wesen und Weg der Sozialisierung

bestand  der  Lebensordnung,  daß  wohlerworbene  Rechte  gewahrt  werden, ­
  ihre  Form  wird  aber  durch  die  jeweilige  Gesellschaftsordnung
bestimmt.  Es  liegt  nun  nicht  im  Interesse  der  Gesamtheit,  die  Unternehmer ­
  durch  arbeitslose  Renten  zu  entschädigen.  Es  wäre  zweckmäßiger, ­
  ihnen  als  Entschädigung  erhöhte  Arbeitseinkommen  zu  bewilligen, ­
  falls  sie  innerhalb  der  neuen  Ordnung  weiter  verwendet
werden.  Die  Höhe  der  Entschädigung  hätte  die  durchschnittliche
Lebenslage,  die  „Konsumquote“  des  Unternehmereinkommens  zu  berücksichtigen, ­
  nicht  aber  jenen  Einkommensteil,  welcher  der  „Kapitalisierung“ ­
  zu  dienen  pflegte.  Überhaupt  ist  die  plötzliche  Ausschaltung ­
  einer  Gruppe  von  Menschen,  unter  denen  sich  sehr  fähige
Köpfe  befinden,  ungemein  bedenklich.  Wenn  man  überhaupt  einmal
der  Rentenfrage  gelegentlich  der  Sozialisierung  zu  Leibe  gehen  sollte,
wäre  es  auch  denkbar,  die  Frage  der  Anleihen  unter  diesem  Gesichtspunkt ­
  zu  erörtern  und  die  Möglichkeit  ins  Auge  zu  fassen,  sie
durch  erhöhte  Arbeitseinkommen  abzulösen,  um  ihnen  die  lähmende
Wirkung  zu  nehmen,  welche  sie  innerhalb  der  Volkswirtschaft  allzuleicht ­
  ausüben.
Die  bisherigen  Ausführungen  haben  an  einigen  Beispielen  zu
zeigen  versucht,  welche  Fülle  von  Verknüpfungen,  welche  Mannigfaltigkeit ­
  von  Möglichkeiten  die  Sozialisierung  in  sich  beschließt.  Da
die  Sozialisierung,  wenn  überhaupt,  sofort  ins  Werk  gesetzt  werden
müßte,  um  die  Unsicherheit  und  Halbheit  zu  beseitigen,  die  heute  alles
lähmt  und  unsere  Wirtschaft  ernstlich  bedroht,  um  jene  immer  mehr
um  sich  greifende  Unruhe  zu  beheben,  welche  in  breiten  Kreisen  auftritt,
  weil  die  wirtschaftlichen  Früchte  der  Revolution
auf  sich  warten  lassen,  bedarf  es  auch  besonderer  Vorkehrungen,
welche  die  Umgestaltung  der  Geldordnung  für  die  Übergangszeit
cinleiten.
Wenn  man  auch  nicht  die  Geldordnung  sozialisieren  kann,  so  vermag ­
  man  doch  manches  an  ihr  übersichtlicher  zu  gestalten  und  über
sie  eine  gewisse  Herrschaft  auszuüben.  Vor  allem  müßte  uneinlösliches ­
  Girogeld  geschaffen  werden.  Zahlungen  über  eine
bestimmte  Summe  dürften  nur  durch  Überweisung  auf  ein  Bank-  oder
Postkonto  beglichen  werden,  Abhebungen  wären  unzulässig.  Damit
wäre  erreicht,  daß  man  jederzeit  die  Geldzirkulation  zu  überschauen
vermag.  Der  Zwang,  sein  Geld  in  die  Bank  zu  legen,  würde  alles
Hamstern  unmöglich  machen;  Steuerhinterziehung  und  Geldflucht
wären  wesentlich  erschwert,  in  mancher  Hinsicht  sogar  unmöglich
gemacht.  In  welcher  Weise  diese  Reform  auch  das  Kreditwesen  bc-
            
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