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X.
Es wäre weiter zu erwägen, ob nicht auch in anderer
Weise übermäßige Gewinne, die von Einzelnen erzielt
wurden, zur Deckung der Staatsbedürfnisse herangezogen
werden könnten. Sicherlich haben viele Unternehmen und
Unternehmer, ohne daß sie selbst unrechtmäßige Vorteile
angestrebt hätten, durch die plötzlich veränderten Um
stände und durch die unvorgesehene Erhöhung der Um
sätze Gewinne erzielt, die ihnen jetzt in gewissem Sinne
zur Last fallen, auch wenn sie nicht strafrechtlich zu
verfolgen sein sollten. Vieles, sehr vieles wird allerdings
unter den Begriff der Preistreiberei fallen; und es gibt nicht
wenige, die von schweren Sorgen bedrückt, sich gerne
mit großen Opfern von jeder Gefahr einer Verfolgung be
freien möchten. Denen aber, die das empfangene Ueber-
maß unbedenklich zu behalten Lust hätten, darf man eben
so unbedenklich dieses Uebermaß w'egnehmen. Das weist
uns zwei W'ege: begangenen Preistreibereien die Straf
losigkeit durch tätige Reue zuzugestehen und so die frei
willige Rückerstattung des zuviel Empfangenen zu fördern,
wobei naturgemäß der Staat den größten Teil erhielte —
und die zivilrechtliche Einschränkung („Minderung“ im
Sinne des deutschen Gesetzes) derjenigen Geschäfte, bei
denen, gleichviel ob mit oder ohne strafbare Absicht, ein
übermäßiger Gewinn erzielt wurde. Es wäre einfach das
empfangene Uebermaß dem anderen Vertragsteil zurück
zuerstatten. rücksichtlich im Rechtswege zuzusprechen.
Es müßte allerdings vorgesorgt werden, daß durch
eine solche Vorschrift nicht allzuviel Rechtsstreitigkeiten
entstehen; man sollte deshalb die Rückforderung nicht nur
zeitlich begrenzen,sondern auch durch einen Mindestbetrag
einschränken. Vielleicht wäre es angezeigt, ein Sonder
gericht damit zu befassen, das etwa nach Art der Börsen
schiedsgerichte zu konstituieren wäre.
Für den Staat könnte daraus eine recht erhebliche
Einnahme erwachsen; und wenn gelegentlich einmal auch
einem Einzelnen etwas zukäme, was er ungebührlich be
zahlt hatte, wäre das Unglück nicht so groß. Die Rechts
sicherheit würde auch nicht allzusehr leiden — wir haben
in den drei Kriegsjahren Aergeres tragen gelernt.