Full text : Die Zukunft unserer Wirtschaft

ligen  Tilgung  der  Staatsschuld  besonders  gewidmet  werden. ­


XII.
Die  allgemeine  Besteuerung  des  Wertzuwachses  ist
gleichfalls  ein  Erfordernis  der  modernen  Anschauungen.
Sie  wäre,  woran  wohl  bisher  weniger  gedacht  wurde,
auch  auf  die  Gewinne  von  Wertpapieren  zu  legen,  u.  zw.
auch  auf  die  noch  nicht  abgewickelten,  aus  Gründen,  die
später  auszuführen  sind.  Im  Uebrigen  trifft  sie  naturgemäß
vor  allem  den  Grundbesitz.  Man  muß  eben  der  Tatsache
Rechnung  tragen,  daß  das  fortwährende  Steigen  der
Grundrente  und  des  Grundwertes  ein  Naturgesetz  ist,  dessen ­
  Ergebnisse  nicht  dem  einzelnen  Besitzer,  sondern  der
Gesamtheit  zugute  kommen  sollen.  Wenn  der  erhöhte  Ertrag ­
  nur  durch  Steuern  (also  verhältnismäßig  sehr  gering)
belastet  wird,  soll  doch  die  unverdiente  Erhöhung  des
Wertes  selbst  der  Allgemeinheit,  zumindest  mit  dem  überwiegenden ­
  Teile,  zugute  kommen.
Folgerichtiger  wäre  es  wohl,  Grund  und  Boden
gänzlich  zu  verstaatlichen  und  nur  die  Nutzung,  u.  zw.
nach  Art  eines  Erbbaurechtes  bei  Häusern,  und  gleich
einer  Erbpacht  bei  landwirtschaftlichen  Grundstücken,  den
Eigentümern  für  etwa  70—90  Jahre  zu  belassen.  Ein
solcher  Zeitraum  müßte  auch  genügen,  um  die  haftenden
Schulden  aus  dem  Ertrage  zu  tilgen.  Die  Ablösung  wäre
dann  entbehrlich.  Damit  würde  der  Staat  unmittelbar
Eigentümer  eines  großen  Vermögens  und  dadurch  entsprechend ­
  kreditwürdiger.  Für  ein  solches  Vorgehen
dürfte  allerdings  die  Zeit  noch  nicht  gekommen  sein.

XIII.
Von  großer  grundsätzlicher  Bedeutung  ist  die  Frage,
ob  und  wieweit  der  Staat  seine  Einnahmen  durch  Uebernahme
  von  Unternehmungen  in  seinen  Eigenbetrieb  und
durch  Schaffung  neuer  Monopole  erhöhen  soll  und  kann.
Die  lebhafte  Agitation,  die  in  dieser  Richtung  mit  viel  Begabung, ­
  aber  völlig  unzureichender  Sachkunde  geführt
wird,  dürfte  nicht  ohne  Eindruck  geblieben  sein;  es  ist
deshalb  umso  nötiger,  dem  Gegenstand  unbefangen  nahezutreten.

            
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