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XIX.
Das hier Gesagte läßt sich in einigen Leitsätzen knapp
znsammenfassen:
Voraussetzung für die Herstellung unserer Finanzen
ist die kräftigste Inanspruchnahme aller rationellen Einnahmsquellen;
nur die allgemeine Ueberzeugung, daß bei
allen Faktoren der ernste und unbeugsame Wille in dieser
Richtung vorhanden sei, kann unseren Kredit auf die Höhe
bringen, deren er bedarf.
Rationell sind nur die Lasten zu erhöhen, die die
kapitalskräftigen Klassen treffen. Deshalb sind Vermögen
und Einkommen weit über das bisher in Aussicht Genommene
in Anspruch zu nehmen; dagegen sind alle indirekten
Steuern und die Preise der Monopolartikel möglichst
bei dem Stande zu erhalten, den sie vor dem Kriege
hatten.
Die Höhe der direkten Abgaben darf nur durch die
Sorge für die Erwerbsfähigkeit beschränkt sein; der Erwerbswille
wird dadurch nicht geschädigt werden.
Die Anlage in Staatswerten ist vor der in Dividendenwerten
auf jede Weise zu bevorzugen; der Vorteil, der
daraus dem Staate erwächst, kommt mittelbar allen Staatsangehörigen
zugute.
Für die Leistungsfähigkeit unseres Wirtschaftslebens
ist der Abbau der Preise eine unumgängliche Voraussetzung;
der Staat darf ihn nicht nur nicht hindern, er
muß sogar Opfer dafür bringen.
Die Regelung unserer Währungsverhältnisse muß
durch die Hebung unseres Staatskredites bewerkstelligt
werden; sie ist aber nicht in kurzer Zeit erreichbar. Kleine
Mittel anzuwendeu empfiehlt sich nicht; insbesondere
würden Maßregeln zur Beschränkung der Einfuhr (etwa
mit Ausnahme von Luxusgegenständen) und zur Hebung
der Ausfuhr leicht dem wichtigeren Ziele der Herabsetzung
des Preisstandes der notwendigen Lebensbedürfnisse abträglich
sein.
XX.
Eines kann nicht genug betont werden; alle Steuerträger,
ganz besonders die Wohlhabenden, müssen sich
von der Einsicht leiten lassen, daß an der Erhaltung der
Wirtschaft des Staates auch die Erhaltung ihres individuellen
Wohlstandes hängt, daß sie also alle Lasten, die
ihnen auferlegt werden, in ihrem eigenen Interesse tragen,