Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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nachkommen, wenn er sich den Kunden erhalten will, aber auch aus der 
Erwägung heraus, daß er als Rückgriffspflichtiger in Anspruch genommen 
wird, wenn der Akzeptant den Wechsel nicht einlösen kann. 
Wechselsteuer 
Da die Machtmittel des Staates schützend hinter dem Privatgläubiger 
stehen, ist die Erhebung einer Steuer auf Kreditpapiere wahlberechtigt. 
Finanziell gilt der Grundsatz: Nicht der Staat hat für den Bürger zu 
sorgen, sondern der Bürger für den Staat (Hjalmar Schachts. 
Wechsel unterliegen einer Steuer von 0,10 RM für jede angefangene 
100 RM der Wechselsumme. Steht die Wechselsumme zur Zeit der Begebung 
des Wechsels noch nicht fest, so ist die Steuer vorläufig von 10 000 RM 
zu berechnen; wird später eine höhere Summe eingesetzt, so ist Steuer von 
der Wechselsumme unter Anrechnung der bereits gezahlten Steuer zu be 
rechnen. Wird ein Wechsel in mehreren gleichen Ausfertigungen ausgestellt, 
die im Text der Urkunde mit fortlaufenden Nummern versehen sind, so 
unterliegt nur die Aushändigung der zum Umlauf bestimmten Aus 
fertigung der Steuer. 
Die Entrichtung der Steuer muß erfolgen, ehe ein inländischer Wechsel 
von dem Aussteller (Bet Blankoannahme von dem Annehmers, ein auslän 
discher Wechsel von dem ersten inländischen Inhaber aus deu Händen ge 
geben wird. 
Die Marken sind auf der Rückseite des Wechsels, und zwar, wenn die Rückseite 
noch unbeschrieben ist, unmittelbar an einem Rande, andernfalls 
unmittelbar unter dem letzten Vermerk (Indossament usw.s auf einer mit B u ch - 
staben oder Ziffern nicht beschriebenen oder bedruckten 
Stelle aufzukleben. Eine Marke darf z. B. n i ch t in einer Reihe mit einem 
Indossament, auch nicht auf einem gültigen oder durchstrichenen Indossament 
sitzen. Hinterziehung der Steuer wird mit dem 50fachen Betrage der 
hinterzogenen Abgabe bestraft. Aus steuerlichen Gründen müssen Wechsel 5 Jahre, 
von der Fälligkeit des Wechsels ab gerechnet, aufbewahrt werden. 
Steuerermäßigung zwecks Erleichterung des ausländischen Kredit 
verkehrs: die Steuer ermäßigt sich auf die Hälfte 1. bei einem Wechsel, der 
vom Inland aufs Ausland gezogen und im Ausland zahlbar ist, 2. bei 
einem Wechsel, der vom Ausland aufs Inland gezogen und im Inland 
zahlbar ist, wenn er auf RM lautet. Die ermäßigte Steuer beträgt min 
destens 10 Rpf; höhere Steuerbeträge sind auf volle 10 Rpf nach oben 
abzurunden.
	        
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