Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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er  noch  heute  eng  verknüpft  ist.  Einen  größeren  Umfang  nahm  er  dann
im  17.  Jahrhundert  in  Holland  an.  Zu  voller  Blüte  gelangte  er  jedoch  erst
in  England,  wo  er  sich  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  aus  den
„goldsmith  notes"  oder  „cash  notes"  (kurzweg  auch  „notes"  genannt),
entwickelte.
Wie  wir  die  Geldtasche,  so  pflegt  der  Engländer  sein  Scheckbuch ­
  bei  sich  zu  tragen,  um  Einkäufe  und  Rechnungen,  seien  die  Beträge
auch  noch  so  gering,  mit  einem  Scheck  zu  begleichen.  Ein  altes  englisches
Sprichwort  sagt:  Wer  mit  Scheck  zahlt,  ist  ein  „gentlcman",  wer  bar  zahlt,
nur  ein  „man".  Noch  schneller  als  in  England  hat  sich  der  Scheck  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  eingebürgert,  wo  die
Kinder  bereits  auf  den  Schulen  mit  dem  Wesen  des  Schecks  vertraut  gemacht ­
  werden,  also  schon  frühzeitig  lernen,  mit  dem  Scheckbuch  umzugehen.
In  D  e  u  t  s  ch  l  a  n  d  hat  sich  der  Scheckverkehr  erst  verhältnismäßig  spät
entwickelt.  Zunächst  suchte  ihn  die  Deutsche  Reichsbank  (Reichsbankpräsident
Or.  Koch)  zu  fördern.  Nachher  setzten  sich  aber  auch  die  anderen  Banken  für
eine  ausgedehntere  Verwendung  von  Schecks  ein,  hoffend,  daß  dadurch  die
Depositen-  und  Kontokorrentgelder,  die  die  Grundlage  des  Scheckverkehrs
bilden,  eine  wesentliche  Steigerung  erfahren  würden.
Am  11.  März  1908  wurde  das  deutsche  Scheckgesetz  erlassen,  das  Erfahrungen ­
  und  Gebräuche  einer  langen  Entwicklung  kodifiziert;  einige  Lücken
beseitigte  die  Novelle  vom  28.  März  1930.
Die  Verwendung  des  Schecks  im  internationalen  Verkehr  litt
jedoch,  ebenso  wie  die  internationale  Verwendbarkeit  des  Wechsels,  unter  der
Mannigfaltigkeit  der  Gesetzgebung  der  einzelnen  Länder.  So  ging  denn  allgemein
das  Streben  dahin,  ein  W  e  l  t  s  ch  e  ck  r  e  ch  t  zu  schaffen,  und  zwar  schon  zu
einer  Zeit,  als  es  ein  deutsches  Scheckgesetz  noch  nicht  gab.  Zahlreiche  Beratungen ­
  fanden  im  Lauf  der  Jahre  statt.  Auf  der  im  Februar  und  März  1931  in
Genf  tagenden  Scheckrechtskonferenz,  bei  der  29  Staaten  vertreten  waren,
wurde  ein  Abkommen  über  die  Vereinheitlichung  des  Scheckrechts  getroffen.
Das  am  1.  April  1934  in  Kraft  getretene  deutsche  Scheckgesetz  vom
14.  August  1933  hat  einen  wesentlich  größeren  Umfang  als  das  Gesetz
von  1908:  Statt  der  bisherigen  30  Paragraphen  gibt  es  jetzt  66  Artikel.
Die  Vermehrung  des  Gesetzestextes  hat  zum  Teil  seine  Ursache  darin,  daß
statt  der  Verweisungen  auf  das  Wechselgesetz  die  diesbezüglichen  Gesetzesbestimmungen ­
  wiederholt  worden  sind.  In  seinem  Aufbau  war  das  alte
Gesetz  übersichtlicher.
            
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