Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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freuten  (so  die  freien  Sparkassen  in  Italien,  in  Österreich  und  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika).  Die  Bezeichnung  „Sparkasse"  wird
durch  das  Reichsgesetz  über  das  Kreditwesen  vom  5.  Dezember  1934  ebenso
wie  der  Name  „Bank"  geschützt  (s.  a.  S.  158).  Die  Bezeichnung  „Sparkasse" ­
  und  ihre  Wortverbindungen  dürfen  grundsätzlich  nur  die  nach  dem
Gesetz  als  Sparkassen  zugelassenen  Kreditinstitute  führen.  Ausnahmen  bestehen ­
  nur  für  die  einer  Aufsicht  unterliegenden  Bausparkassen  und  die
einem  Revisionsverband  angeschlossenen  Genossenschaften.
Die  erste  deutsche  Sparkasse  wurde  1778  in  Hamburg  errichtet,  also  an  dem
gleichen  Platze,  den  sich  159  Jahre  vorher  die  erste  deutsche  Bank  als  Sitz  ausersehen
  hatte.  Anders  wie  in  den  meisten  anderen  Kulturstaaten  gestaltete  sich  in
Deutschland  die  Entwicklung  des  Sparkassenwesens:  keine  zentralisierte  Ausgestaltung, ­
  sondern  Dezentralisation.  Träger  der  Sparkassen  sind  Kommunen ­
  (Städte,  Kreise,  Landgemeinden),  in  einigen  Fällen  auch  der  Staat.  Neben
den  öffentlich-rechtlichen  Sparkassen  bestehen  noch  15  private  Sparkassen  sin
Hamburg,  Bremen,  Frankfurt  a.  M.  usw.)  mit  einem  Einlagebestande  von  etwa
-  -k  Milliarden  RM.
Die  Werksparkassen,  ursprünglich  soziale  Einrichtungen,  wurden  später
häufig  nur  errichtet,  um  dem  Werk  Betriebskapital  zu  beschaffen.  Da  bei  einem
Zusammenbruch  der  Unternehmung  die  Werkangehörigen  oft  ihre  sauer  ersparten
Groschen  verloren  haben,  ist  ihre  Auslösung  bis  Ende  1940  angeordnet.  Bis
Ende  1937  dürfen  höchstens  noch  75"/»,  bis  Ende  1938  50  "/„,  bis  Ende  1939
25  °/o  im  Betriebe  gebunden  sein.  Um  den  Einlagebestand  möglichst  zu  erhalten,
ist  ein  „Dreiecksvertrag"  geschlossen  zwischen  der  Reichsgruppe  Industrie,  der
Wirtschaftsgruppe  Sparkassen  und  der  Bank  für  deutsche  Jndustrieobligationen,
der  die  Übertragung  von  Werkspareinlagen  auf  die  örtlichen  Sparkassen  unter
Kredithilfe  der  Jndustriebank  zum  Ziele  hat.
Nach  dem  obersten  Satz  der  Anlagepolitik  sollen,  um  die  Einleger  vor
Verlusten  zu  bewahren,  Passiv-  und  Aktivkredite  von  etwa  gleicher  Natur
sein;  da  aber  erfahrungsgemäß  auch  in  schwierigen  Zeiten  niemals  die
gesamten  Einlagen  auf  einmal  oder  innerhalb  kurzer  Fristen  abgefordert
werden,  bestehen  keine  Bedenken,  daß  die  Sparkassen  einen  erheblichen
Prozentsatz  ihrer  Gelder  lang  fristig,  in  Hypotheken,  anlegen.  Auch
am  Kommunalkreditgeschäft  haben  sich  die  Sparkassen  beteiligt
und  damit  den  Kommunen  es  ermöglicht,  ihre  außerordentlich  gesteigerten
Aufgaben  zu  erfüllen.
Die  Sparkassen  wenden  sich  nicht  mehr,  >vie  früher,  nur  an  die  Minderbemittelten ­
  —  nach  dem  Preußischen  Sparkassenreglement  vom  12.  Dezember
1838  sollte  „die  Einrichtung  hauptsächlich  auf  das  Bedürfnis  der  ärmeren  Klas-
            
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