Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Gläubigern,  jedoch  nur  bis  zur  Höhe  der  satzungSgemäh  bestimmten  Haftsumme,
die  mindestens  den  Betrag  des  Geschäftsanteils  erreichen  muß.
Die  Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Nachschußpflicht  wurden ­
  durch  Gesetz  vom  20.  Dezember  1933  abgeschafft.
Die  Zahl  der  Privatbarikiers  (s.  a.  S.  131  sh  hatte  sich  in  der  Inflationszeit ­
  etwa  verdoppelt.  Der  Kreditverteilungsapparat  war,  gemessen  an  den
zur  Verfügung  stehenden  Kapitalien,  zu  groß.  Zur  Gesundung  des  Bankwesens ­
  war  daher  die  Verringerung  der  Zahl  der  Banken  und  Bankfirmen
notwendig.  Nach  der  von  der  Reichsbank  für  die  Bankenquete  vorgenommenen ­
  Statistik  ist  die  Zahl  der  Privatbankiers  von  1221  (1913)  auf  709
(1932),  einschließlich  ihrer  Zweiganstalten  von  1452  auf  889,  also  auf  61  %
zurückgegangen.  Demgegenüber  ist  in  dem  gleichen  Zeitraum  (1913—1932)
die  Zahl  der  Bankstellen  der  privaten  Kreditbanken  von  2627  auf  3165,  die
der  Genossenschaftsbanken  von  18  557  auf  22  214,  die  der  öffentlich-rechtlichen ­
  Banken  von  71  auf  512,  die  der  Sparkassen  von  11  559  auf  13  033
angewachsen.  Spielen  der  Zahl  nach  die  220  Aktienbanken  und  die  9  Staatsbanken, ­
  zu  denen  noch  31  Landesbanken  und  Girozentralen  treten,  eine
untergeordnete  Nolle,  so  überragen  sie  an  Bedeutung  alle  anderen  Kreditinstitute. ­

Die  Zahl  der  Bankbeamten  war  bis  auf  330000  (1923)  gestiegen.
Nach  der  Betriebszählung  von  1933  betrug  die  Zahl  der  beschäftigten
Personen  (abzüglich  der  Arbeiter)  bei  den  Kreditbanken  73  982,  bei  den
Notenbanken  12  791,  bei  den  Sparkassen  37  132,  bei  den  Kreditgenossenschaften ­
  24  087,  bei  deg  Pfandbriefbanken  9773,  insgesamt  rund  164  000.
Nach  einer  Erhebung  der  Reichsbetriebsgemcinschaft  Banken  und  Versicherungen ­
  ist  bis  März  1935  die  Zahl  der  im  Kreditwesen  Tätigen  um  rund
20  000  gestiegen.  Heute  dürfte  die  Gesamtzahl  auf  rund  200  000  angewachsen
  sein.
Vorherrschend  sind  die  Tarifverträge;  im  Manteltaris  werden ­
  Arbeitszeit,  Urlaub,  Lehrlingswesen  und  Mitbestimmungsrecht  behandelt; ­
  der  Gehaltstarif  der  Bankbeamten  gliedert  drei  Arbeitsgruppen ­
  und  sieht  Leistungszulagen  vor.  Die  am  1.  April  1937  in  Kraft
getretene  neue  Reichstarifordnung  bringt  Verbesserungen  hinsichtlich  Haushalts- ­
  und  Kinderzulagen,  sowie  der  Urlaubsdauer.  Da  erfreulicherweise
das  Leistungsprinzip  wieder  gelten  soll,  müssen  individuelle  Regelungen
getroffen,  und  den  praktisch  und  theoretisch  gut  Geschulten  sollte  in  höherem
            
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