Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gemeine  Wirtschaftslage,  die  zielbewußte  Führung  des  gesamten  Wirtschaftsapparates. ­
  Neben  allgemeinen  Vorschriften:  Dem  Aufsichtsamt  wird
es  überlassen,  „negativ  die  Höhe  der  festliegenden  und  weniger  flüssigen
Aktiven  nach  oben  zu  begrenzen"  und  „Positiv  die  Mindestquoten  für  die
Haltung  von  besonders  flüssigen  Anlagen  festzusetzen",  weiter  „Das  Aufsichtsamt ­
  hat  für  die  Beachtung  allgemeinwirtschaftlicher  Gesichtspunkte  in
der  allgemeinen  Kredit-  und  Bankpolitik  ...  zu  sorgen"  (§  32),  gibt  es
besondere  Bestimmungen.
Höhere  Barreserven  bedeuten  größere  Sicherheit.  Bei
Vertrauenserschütterungen  gewährleisten  sie  absolute  Zahlungsfähigkeit,
eine  reibungslosere  Überwindung  zeitlich  oder  örtlich  begrenzter  Krisen.
Was  die  liquide  zu  haltenden  Mittel  anbelangt,  so  sagt  §  16:
Die  Kreditinstitute  haben  eine  Barreserve  (Kasse,  Guthaben  bei  der
Reichsbank  und  den  deutschen  Postscheckämtern)  zu  halten,  die  mindestens
einen  vom  Aufsichtsamt  festzusetzenden  Hundertsatz  der  Verpflichtungen
—  Spareinlagen  werden  hierbei,  ihrem  besonderen  Charakter  entsprechend,
nicht  miteingerechnet  —  ausmacht 1 ).  Außerdem  müssen  sie  einen,  ebenfalls ­
  vom  Aufsichtsamt  (aber  nicht  auf  mehr  als  30  vom  Hundert)  festzusetzenden ­
  Teil  ihrer  Verpflichtungen  (abzüglich  der  Spareinlagen)  in
Handelswechseln  2 ),  die  innerhalb  von  SO  Tagen  fällig  werden,  und
in  Wertpapieren,  die  bei  der  Reichsbank  lombardfähig  sind,  unterhalten.
Die  Gewährung  ungedeckter  Kredite  sPersonalkredite)  ist
berechtigt,  wenn  der  Kreditnehmer  seiner  ganzen  Persönlichkeit  nach  Gewähr ­
  bietet,  daß  er  den  Kredit  zurückzahlt.  Bei  Prüfung  der  Verhältnisse
st  Erstrebt  wird,  die  B  a  r  r  e  s  e  r  v  e  n  allmählich  auf  etwa  10  %  der  Kreditoren
  anwachsen  zu  lassen.  Ende  1936  gestaltete  sich  die
Barliquidität  in  «/„  der  Verpflichtungen:
DD-Bank  4 ( 06
Dresdner  Bank  2,43
Commerz-Bank  2,74
Reichs-Kredit-Gesellschaft  5,28
Berliner  Handels-Gesellschaft....  3,83
2)  Das  Merkmal  des  Handelswechsels  ist,  daß  die  ihm  zugrunde
liegende  Forderung  ihren  Ursprung  in  einem  Warenumschlag  hat.  Die  ursprüngliche
  Laufzeit  eines  solchen  Wechsels  kann  natürlich  90  Tage  überschreiten,- ­
  die  Reichsbank  diskontiert  ihn  jedoch  erst  dann,  wenn  er  nur  noch  90  Tage
zu  laufen  hat.
            
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