Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

vorzunehmen. Behufs „Abstimmung" sind die Bücher in gewissen Zwischen 
räumen bei der Bank einzureichen. 
Bei Sparkonten werden auch die Abhebungen von der Bank eingetragen, 
und bei jeder Kontoveränderung wird der Saldo gezogen. Das gilt jedoch 
nicht für den Spargiroverkehr. 
Verheiratete Frauen — soweit sie nicht nachweislich in Gütertrennung leben 
oder handelsgerichtlich eingetragene Inhaberinnen von Firmen oder Geschäfts 
frauen sind — werden durch die Rechte des Ehemannes vielfach beschränkt. Dem 
Ehemann steht (§ 1363 BGB.) die Verwaltung und Nutznießung des eingebrach 
ten Gutes zu; Verfügungen über dieses Vermögen bedürfen also, im Gegensatz 
zum Vorbehaltsgut, seiner Genehmigung. Da die Bank nicht feststellen kann, ob 
und inwieweit das Vermögen der Ehefrau Vorbehaltsgut ist, läßt sie sich grund 
sätzlich vor der Eröffnung eines Kontos schriftliche Genehmigung des Ehemannes 
erteilen. Diese Genehmigung genügt für alle später vorzunehmenden Geschäfte. 
Der aus technischen Gründen notwendige frühe Kassenschluß der Banken liegt 
nicht im Interesse der Firmen, die noch die am späteren Nachmittag eingegangenen 
Gelder bei der Bank verwahren möchten. Den Wünschen dieser Firmen ist nun 
dadurch Rechnung getragen worden, daß an Orten, wo ein Kassenverein besteht, 
dieser werktäglich von 18—20.30 Uhr Einzahlungen von 1000 RM an aufwärts 
auf das Konto seiner Mitglieder annimmt. 
In den N a ch t t r e s o r, den viele Banken besitzen, können nach Kassen 
schluß die Kunden, die einen Schlüssel hierzu von der Bank erhalten haben, 
Gelder, die sie nachts nicht bei sich aufbewahren wollen, in verschlossenem 
Umschlag von der Straße aus einwerfen. Die Beträge werden von der 
Bank wie eine am nächsten Werktage erfolgende Einzahlung des Kunden 
gutgebracht. 
c) Verzinsung der Depositengelder 
Die Notenbanken beschaffen sich ihre Betriebsmittel durch Ausgabe von 
Noten und durch Depositen. Auch für Depositen brauchen sie in der Regel 
Zinsen nicht zu zahlen. Die Kreditbank dagegen muß die fremden Gelder 
verzinsen. Die Höhe der gewährten Zinsen richtet sich in erster Linie 
nach der Länge der ausbedungenen Kündigungsfrist. Gelder, die jederzeit 
vom Hinterleger zurückverlangt werden können (Gelder on call), haben für 
die Bank nur geringen Wert, denn den k u r z f ä l l i g e n Forderungen 
müssen leicht verfügbare Deckungsmittel gegenüberstehen, damit auch in 
kritischen Augenblicken die Bank nicht zahlungsunfähig wird. Gelder „mit 
täglicher Kündigung" („Tägliches Geld") werden daher nur niedrig verzinst.
	        
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