Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Noten dieser 4 Notenbanken wurden eingezogen, während ihr Gold 
bestand von etwa 75 Millionen RM vorläufig von der Golddiskontbank 
übernommen wurde. 
Die Württembergische Notenbank und die Badische Bank, bei denen der 
Betrag der umlausenden Noten hinter den im Geschäftsbetriebe arbeitenden 
fremden und eigenen Geldern an Bedeutung zurücktritt, trafen sofort die 
erforderlichen Maßnahmen zur Umgestaltung in die freie Kredit 
bank. Die Bayerische Notenbank dagegen ist in die Bayerische Staatsbank 
aufgegangen. Die Sächsische Bank wurde mit der Sächsischen Staatsbank 
verbunden. 
c) Notendeckungssysteme und Notenkontingentierung 
Gemeinsam ist oder sollte allen Noteninstituten die Sorge für die Er 
füllung zweier Forderungen sein: 
1. jederzeit Mittel zu besitzen, die zurückströmenden Noten einzulösen, 
2. nur soviel Noten auszugeben, wie für die Volkswirtschaft des Landes 
erforderlich und gedeihlich erscheint. 
Auf welche Weise dies aber am besten geschieht, darüber sind die An 
sichten in den verschiedenen Ländern geteilt. Wir können betreffs der 
Notendeckung unterscheiden: 
1. Keine Golddeckung. Für die ausgegebenen Noten bestanden keine 
Deckungsvorschristen: in Frankreich bis 1928' in Deutschland von 1921—1923. 
2. Absolute Golddeckung. DasbritischeoderPeelscheSystem. 
Es geht von dem Prinzip aus, M e t a l l g e l d, das aus dem Lande strömt, 
nicht durch Banknoten zu ersetzen, „damit kein falsches Bild 
über den volkswirtschaftlichen Aufschwung des Landes entsteht". Es wird 
aus diesem Grunde 100% ige Deckung der über 260 Millionen £ hinaus 
ausgegebenen Noten gefordert. 
3. Relative bankmäßige Deckung: Dasdeutsche oder kontinen 
tale S y st e m. Es wird von einer Anzahl Notenbanken des Kontinents 
angewendet und hat u. a. auch schon bei der alten Preußischen Bank be 
standen. Das Grundprinzip ist: bankmäßige Deckung der aus 
gegebenen Noten. Hierbei ist zu unterscheiden: 
a) veränderlicher sd. h. durch die Höhe des Notenumlaufs be 
stimmter) Prozentsatz der Deckungspflicht in Gold. 
b) fester Prozentsatz der Deckungspslicht in Gold (33 1 / s °/ 0 in Danzig).
	        
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