Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Noten  dieser  4  Notenbanken  wurden  eingezogen,  während  ihr  Goldbestand ­
  von  etwa  75  Millionen  RM  vorläufig  von  der  Golddiskontbank
übernommen  wurde.
Die  Württembergische  Notenbank  und  die  Badische  Bank,  bei  denen  der
Betrag  der  umlausenden  Noten  hinter  den  im  Geschäftsbetriebe  arbeitenden
fremden  und  eigenen  Geldern  an  Bedeutung  zurücktritt,  trafen  sofort  die
erforderlichen  Maßnahmen  zur  Umgestaltung  in  die  freie  Kreditbank. ­
  Die  Bayerische  Notenbank  dagegen  ist  in  die  Bayerische  Staatsbank
aufgegangen.  Die  Sächsische  Bank  wurde  mit  der  Sächsischen  Staatsbank
verbunden.
c)  Notendeckungssysteme  und  Notenkontingentierung
Gemeinsam  ist  oder  sollte  allen  Noteninstituten  die  Sorge  für  die  Erfüllung ­
  zweier  Forderungen  sein:
1.  jederzeit  Mittel  zu  besitzen,  die  zurückströmenden  Noten  einzulösen,
2.  nur  soviel  Noten  auszugeben,  wie  für  die  Volkswirtschaft  des  Landes
erforderlich  und  gedeihlich  erscheint.
Auf  welche  Weise  dies  aber  am  besten  geschieht,  darüber  sind  die  Ansichten ­
  in  den  verschiedenen  Ländern  geteilt.  Wir  können  betreffs  der
Notendeckung  unterscheiden:
1.  Keine  Golddeckung.  Für  die  ausgegebenen  Noten  bestanden  keine
Deckungsvorschristen:  in  Frankreich  bis  1928'  in  Deutschland  von  1921—1923.
2.  Absolute  Golddeckung.  DasbritischeoderPeelscheSystem.
Es  geht  von  dem  Prinzip  aus,  M  e  t  a  l  l  g  e  l  d,  das  aus  dem  Lande  strömt,
nicht  durch  Banknoten  zu  ersetzen,  „damit  kein  falsches  Bild
über  den  volkswirtschaftlichen  Aufschwung  des  Landes  entsteht".  Es  wird
aus  diesem  Grunde  100%  ige  Deckung  der  über  260  Millionen  £  hinaus
ausgegebenen  Noten  gefordert.
3.  Relative  bankmäßige  Deckung:  Dasdeutsche  oder  kontinentale ­
  S  y  st  e  m.  Es  wird  von  einer  Anzahl  Notenbanken  des  Kontinents
angewendet  und  hat  u.  a.  auch  schon  bei  der  alten  Preußischen  Bank  bestanden. ­
  Das  Grundprinzip  ist:  bankmäßige  Deckung  der  ausgegebenen ­
  Noten.  Hierbei  ist  zu  unterscheiden:
a)  veränderlicher  sd.  h.  durch  die  Höhe  des  Notenumlaufs  bestimmter) ­
  Prozentsatz  der  Deckungspflicht  in  Gold.
b)  fester  Prozentsatz  der  Deckungspslicht  in  Gold  (33 1 / s °/ 0  in  Danzig).
            
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