Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Hinsichtlich der Rotenkontingentierung ist zu unterscheiden: 
1. Eine Höchstgrenze der auszugebenden Noten ist festgesetzt. So 
bis Juni 1928 in Frankreich, in Deutschland bei den Privatnotenbanken, 
in den Vereinigten Staaten von Amerika bei den Nationalbanken (Be 
schränkung auf das Aktienkapital der betreffenden Bank). Bei der Bank von 
Danzig ist die Höhe des Notenumlaufs abhängig von der Bevölkerungs- 
ziffer: Auf den Kopf dürfen bis 100 fl. Noten ausgegeben werden. 
2. Eine Höchstgrenze der auszugebenden Noten ist nicht festgesetzt, so 
bei der Deutschen Reichsbank. 
Anhang: Deutsche Banknoten, Reichskassenscheine und Darlehns- 
Tcassenscheine im Weltkriege und in der Zeit nachher *) 
Der Ausbruch des Weltkrieges stellte die Deutsche Reichsbank, als letzte Geld- 
und Kreditquelle des Landes, vor neue, große Aufgaben. Sie hatte dem Reich 
die Kriegsmittel, insbesondere die für die Mobilmachung erforderlichen Gelder, 
zur Verfügung zu stellen, und sie mußte weiter dem außerordentlich gesteigerten 
Bedarf des VerkehrsanZahlungsmittelnund Kredit entsprechen. 
Der Kredit war erschüttert, was sich in den Außenbeziehungen der Länder noch 
stärker fühlbar machte als im inneren Verkehr. An Stelle der Zahlungen im 
Wege des Kredits und der Verrechnungen trat in größerem Umfange wieder der 
Barverkehr, und Barverkehr nach außenbedeutete: Zahlung in effektivem Gold. 
Die Reichsbank hatte, im Gegensatz zu den anderen deutschen Banken, sich seit 
langem für die Kriegszeit vorbereitet. Die finanzielle Mobilmachung erfolgte 
bereits 1905 gelegentlich der ersten Marokko-Krisis. Die bankpolitischen Maß 
nahmen begannen mit dem Gesetz vom 20. Februar 1906, das der Reichsbank 
das Recht verlieh, Noten in Abschnitten zu 50 und 20 M auszugeben. Damit 
war beabsichtigt, einen Teil des umlaufenden Goldes durch diese kleinen Noten 
zu ersetzen und so den Goldbestand der Reichsbank zu erhöhen. Gleiches bezweckte 
das Gesetz vom 5. Juni 1906: Die durch die kleinen Banknoten überflüssig ge 
wordenen Reichskassenscheine zu 50 und 20 M sollen durch Scheine zu 10 M 
ersetzt werden; die 5-M-Scheine blieben bestehen. Der Zweck wurde erreicht: 
der Verkehr nahm die kleinen Banknoten auf — bis Ende 1913 hatte die Reichs 
bank 682 Millionen M in 50- und 20°M-Scheinen in Umlauf gebracht —, und 
i) Siehe die Verwaltungsberichte der Reichsbank für 1914 ff., die vom Reichs- 
kanzler dem Reichstage am 23. November 1914 vorgelegten Denkschriften „über 
wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges" und die Denkschrift vom 
Oktober 1920 „Über das deutsche Geld- und Währungswesen". I o h. N o tz k e, 
Deutschlands Finanz- und Handelsgesetze im Kriege. Berlin 1917. 
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