Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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von Bedeutung wurden in der Nachkriegszeit die Bausparkassen. 
Das Bausparen ist ein Zwecksparen. Durch Abschluß des Bausparvertrages 
und periodische Zahlungen schaffen sich die Mitglieder für den Bau eines 
Eigenheims einen Anspruch auf Zuteilung einer Bausparsumme; sie erfolgt 
nach verschiedenen Grundsätzen. 
Ruhen die Hypotheken auf landwirtschaftlichen Grundstücken, so müssen 
sie mindestens zur Hälfte aus Amortisationshypotheken be 
stehen, bei denen der jährliche Tilgungsbetrag des Schuldners wenigstens 
% % des Hypothekenkapitals beträgt. 
Werden Hypotheken zurückgezahlt, oder ist aus einem anderen Grunde 
die vorgeschriebene Deckung in Hypotheken nicht mehr vollständig vor 
handen, so hat die Bank die fehlende Hypothekendeckung einstweilen durch 
Reichs- oder Staatsschuldverschreibungen oder durch bares Geld zu ersetzen. 
Die hypothekarischen Darlehen werden in der Regel in Geld ge 
währt. In Pfandbriefen dürfen sie nur zum Nennwert gegeben werden 
und nur dann, wenn die Statuten dies zulassen und der Schuldner aus 
drücklich zustimmt. 
Neben die mehr formelle Tätigkeit des Treuhänders tritt die ma 
terielle und generelle Staatsaufsicht. Die materielle Staatsaufsicht 
erstreckt sich nach § 3 des Hypothekenbankgesetzes auf den gesamten Ge 
schäftsbetrieb der Banken. Nach § 4 ist die staatliche Aufsichtsbehörde be 
fugt, alle Anordnungen zu treffen, die erforderlich sind, um den Geschäfts 
betrieb der Bank mit dem Gesetz, der Satzung und den sonst in verbind 
licher Weise getroffenen Bestimmungen im Einklänge zu erhalten. 
Durch Verordnung vom 29. September 1934 ist die Unterstellung der 
Hypotheken, und Schiffspfandbriefbanken unter die einheitliche Aufsicht 
des Reichs erfolgt. Insbesondere für das Emissionsgeschäft der Hypo 
thekenbanken ist dies von großer Bedeutung. 
Privatrechtlichen Kreditan st alten, die nicht Hypotheken 
banken sind, ist die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter der Bezeich 
nung als Pfandbrief verboten. Eine Ausnahme besteht nur für Schiffs 
pfandbriefbanken, die gegen Bestellung eines Schiffspfandrechts 
Darlehen gewähren und aus Grund der erworbenen Pfandrechte Schuld 
verschreibungen sSchiffspfandbriefe) ausgeben. Sie unterstehen sGesetz vom 
14. August 1933) der staatlichen Aufsicht und sind in ihrer Geschäftsfüh- 
rung stark beschränkt.
	        
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