Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

211

von  Bedeutung  wurden  in  der  Nachkriegszeit  die  Bausparkassen.
Das  Bausparen  ist  ein  Zwecksparen.  Durch  Abschluß  des  Bausparvertrages
und  periodische  Zahlungen  schaffen  sich  die  Mitglieder  für  den  Bau  eines
Eigenheims  einen  Anspruch  auf  Zuteilung  einer  Bausparsumme;  sie  erfolgt
nach  verschiedenen  Grundsätzen.
Ruhen  die  Hypotheken  auf  landwirtschaftlichen  Grundstücken,  so  müssen
sie  mindestens  zur  Hälfte  aus  Amortisationshypotheken  bestehen, ­
  bei  denen  der  jährliche  Tilgungsbetrag  des  Schuldners  wenigstens
%  %  des  Hypothekenkapitals  beträgt.
Werden  Hypotheken  zurückgezahlt,  oder  ist  aus  einem  anderen  Grunde
die  vorgeschriebene  Deckung  in  Hypotheken  nicht  mehr  vollständig  vorhanden, ­
  so  hat  die  Bank  die  fehlende  Hypothekendeckung  einstweilen  durch
Reichs-  oder  Staatsschuldverschreibungen  oder  durch  bares  Geld  zu  ersetzen.
Die  hypothekarischen  Darlehen  werden  in  der  Regel  in  Geld  gewährt. ­
  In  Pfandbriefen  dürfen  sie  nur  zum  Nennwert  gegeben  werden
und  nur  dann,  wenn  die  Statuten  dies  zulassen  und  der  Schuldner  ausdrücklich ­
  zustimmt.
Neben  die  mehr  formelle  Tätigkeit  des  Treuhänders  tritt  die  materielle ­
  und  generelle  Staatsaufsicht.  Die  materielle  Staatsaufsicht
erstreckt  sich  nach  §  3  des  Hypothekenbankgesetzes  auf  den  gesamten  Geschäftsbetrieb ­
  der  Banken.  Nach  §  4  ist  die  staatliche  Aufsichtsbehörde  befugt, ­
  alle  Anordnungen  zu  treffen,  die  erforderlich  sind,  um  den  Geschäftsbetrieb ­
  der  Bank  mit  dem  Gesetz,  der  Satzung  und  den  sonst  in  verbindlicher ­
  Weise  getroffenen  Bestimmungen  im  Einklänge  zu  erhalten.
Durch  Verordnung  vom  29.  September  1934  ist  die  Unterstellung  der
Hypotheken,  und  Schiffspfandbriefbanken  unter  die  einheitliche  Aufsicht
des  Reichs  erfolgt.  Insbesondere  für  das  Emissionsgeschäft  der  Hypothekenbanken ­
  ist  dies  von  großer  Bedeutung.
Privatrechtlichen  Kreditan  st  alten,  die  nicht  Hypothekenbanken ­
  sind,  ist  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  unter  der  Bezeichnung ­
  als  Pfandbrief  verboten.  Eine  Ausnahme  besteht  nur  für  Schiffspfandbriefbanken, ­
  die  gegen  Bestellung  eines  Schiffspfandrechts
Darlehen  gewähren  und  aus  Grund  der  erworbenen  Pfandrechte  Schuldverschreibungen ­
  sSchiffspfandbriefe)  ausgeben.  Sie  unterstehen  sGesetz  vom
14.  August  1933)  der  staatlichen  Aufsicht  und  sind  in  ihrer  Geschäftsführung
  stark  beschränkt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.