Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

von Sicherungsunterlagen, so spricht man von einem gedeckten 
Kredit. Als Unterpfand dienen in der Regel Effekten, mitunter 
auch Waren, Hypotheken, Wechsel, sowie Bürgschafts 
stellung durch Dritte. Die S i ch e r st e l l u n g der Bankkredite 
erfolgt in vielen Fällen durch Einräumung eines Pfandrechts. 
Für die Entstehung des Pfandrechts ist Voraussetzung: 1. Einigung 
zwischen Gläubiger und Verpfänder über die E n t st e h u n g des Pfand 
rechts, 2. Übergabe der zu verpfändenden Sache (formloser Vertrags. 
Die Pfandstellung erfolgt in der Regel mit Hilfe der D i s p o s i t i o n s - 
Papiere: 
1. K o n n o s s e m e n t. Es ist dies die vom Schiffer (Schiffsführer, 
Schiffskapitäns eines Seeschiffes ausgestellte Urkunde über den Empfang 
der Fracht und die Verpflichtung zur Auslieferung. Nur der Inhaber 
des Konnossements kann über die Ware verfügen, und dies auch nur dann, 
wenn er durch eine zusammenhängende Reihe von Indossamenten legi 
timiert ist. — Das Konnossement wird in 4 Stücken ausgestellt. 1 Stück 
behält der Schiffer, 3 händigt dieser dem Ablader aus (und von diesen 3 
sendet der Ablader 2 an den Empfänger; der Sicherheit halber mit ver- 
schiedener Posts. 
2. Der Ladeschein des Binnenschiffers. In seiner rechtlichen Ge 
staltung ist er dem Konnossement nachgebildet und versieht auch ähnliche 
Funktionen. Im Bankverkehr kommt er naturgemäß weit seltener als das 
Konnossement vor. 1 
3. Der Lagerschein. Er ist die vom Lagerhalter über den Empfang 
der Ware ausgestellte Urkunde. Der Lagerschein ist, sofern er von einem 
staatlich konzessionierten Lagerhaus stammt, indossabel und gewährt ding 
liche Verfügungsrechte. 
4. Der Frachtbrief wird vom A b s e n d e r der Ware ausgestellt und 
reist mit der Ware. Das ausschließliche Verfügungsrecht über die Ware 
steht allein dem Absender zu. Ist dagegen ein Frachtbrief-Dupli- 
k a t ausgestellt, so hat der Absender ein Versügungsrecht über die Ware 
nur noch dann, wenn er das Duplikat vorlegt. Verschiebungen der Ware 
(zu Ungunsten des Käufers, der die Ware im voraus bezahlt hat) werden 
unmöglich gemacht, wenn der Käufer sich das Frachtbrief-Duplikat 
hat aushändigen lassen. 
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