Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Im Obligobuch werden die diskontierten Wechsel einzeln mit Angabe 
des Bezogenen, Verfalltages usw. aufgeführt. Kommt ein Wechsel mit Pro- 
test zurück, so wird dies in leicht erkennbarer Weise — z. B. mittels Durch 
streichen der Wechselsumme mit Rotstift — vermerkt; Wechsel auf diese 
Firma sollen in Zukunft nicht mehr diskontiert werden. Die anderen Wech- 
sei werden nach Ablauf einiger Tage als bezahlt betrachtet und in einer 
hierfür bestimmten Kolonne ausgetragen. Die Summe der diskontierten 
Wechsel abzüglich der ausgetragenen Wechsel stellt den gegenwärtigen 
Stand der Verpflichtungen dar. Bis zu dieser Summe (eingeräumter Dis 
kontkredit) können noch Wechsel zum Diskont hereingegeben werden Z.. 
Reicht der Kredit eines Diskontanten nicht aus, so werden die Beträge, 
wenn die Wechsel gute Unterschriften tragen, oft auf den Konten der als 
Aussteller, Bezogener oder Giranten bezeichneten Firmen oder Personen 
gebucht, besonders dann, wenn der Diskontant eine kleinere oder mittlere 
Firma ist, und der Wechsel Unterschriften großer Unternehmungen trägt- 
Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen Giro- 
Verpflichtungen wird seitens der Reichsbank vorgenommen, so daß 
diese jederzeit nicht nur sehen kann, in welcher Höhe der Diskont- und 
Girokunde seinen Kredit selbst in Anspruch genommen hat, sondern auch, 
welche Giroverpflichtungen (Wechsel-Obligo) er bei den im 
Besitz der Reichsbank befindlichen Wechseln eingegangen ist. Auf diese 
Weise kann die Reichsbank, wenn sie einen erheblichen Teil der 
umlaufenden Wechsel in ihrem Portefeuille hat, einen Überblick über die 
Kreditverhältnisse weitester Kreise gewinnen. 
Den Vorstandsbeamten ist es, wie schon erwähnt, anheimgestellt, in ge 
wissen Fällen über die vom Direktorium in Berlin bewilligten Kredite 
hinaus Wechsel zu diskontieren. Daß es nicht über Gebühr geschieht, da- 
für ist Vorsorge getroffen durch die von den Vorstandsbeamten der Reichs 
bankhauptstellen und Reichsbankstellen monatlich einmal einzureichenden 
Nachweisungen der gewährten Personalkredite und 
weiter durch die Bestimmung, daß die Vorstandsbeamten (im Gegensatz 
zu den Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums) persönlich der 
i) Betr. weiterer, bei den Banken üblicher Formulare und Bücher für Auf- 
zeichnung des Wechsel-Obligo und neuzeitlicher Buchungsmethoden 
(Durchschreibeverfahren usw.) s. meine „Bankbuchhaltung" (Buchhaltung, Statistik 
und Kalkulationen im Bankbetriebe). Stuttgart 1925.
	        
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