Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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angebot nur insoweit ans, als es sich mit der Höhe des Zahlungsmittel- 
umlaufs und den Währungsverhältnissen vereinbaren läßt. 
Die Kontingentierung der Wechselkredite vom Mai 1929 wurde von der 
Reichsbank für nötig erachtet, weil die Wirtschaft sich damals durch Wechsel 
einreichung Geld zu schaffen suchte für umfangreiche D e v i s e n k ä u f e, die 
nicht nur zur Rückzahlung von Auslandskrediten erfolgten, sondern auch 
eine „Markflucht" darstellten. Wer zur Markflucht entschlossen sei, lasse sich 
auch durch Erhöhung der Kreditkosten nicht mehr zurückhalten. Daher 
hat die Reichsbank notgedrungen zur Kreditrestriktion greifen müssen. 
In der Praxis zeigte das System der Kreditrationierung, 
wie auch im Bericht der Bank-Enquete hervorgehoben wird, mancherlei Un 
zulänglichkeiten, „weil nun an Stelle der Auslese zu befriedigender Kredit 
ansprüche durch den automatischen Vergleich zwischen Rentabilität und Zins 
satz eine Auslese durch den Beamtenapparat der Reichsbank treten mußte, 
die zu vielen Unzuträglichkeiten und Beschwerden führte, um so mehr, als 
ja die Einräumung eines Reichsbankkredits zu einem erheblich unter 
den Marktsätzen liegenden Diskontsätze der Wirkung einer 
Subvention der einzelnen Firmen oder Gewerbezweige gleich kam". 
Bei den zum Diskont angebotenen Wechseln wird mehr und mehr auf das 
der Wechselausschreibung und der Wechselweitergabe zugrunde liegende 
Rechtsgeschäft zurückgegangen. Man geht nicht so weit, wie viele amerika 
nische Banken, die vorschreiben, jeder zum Diskont eingereichte Wechsel 
müsse von einem beweiskräftigen Dokumentenmaterial begleitet werden. 
Doch läßt sich die Reichsbank öfter Unterlagen über das Geschäft geben; 
können diese nicht beigebracht werden, so lehnt sie die Diskontierung der 
Wechsel ab. Wechsel spekulativen Ursprungs wurden schon 
immer von der Reichsbank zurückgewiesen *). 
Wie die Banken auch sonst bei Kreditgewährung nach dem Verwen 
dungszweck der Gelder sich erkundigen, so haben sie in vielen Fällen 
auch beim Ankauf von Wechseln zu ermitteln gesucht, wie der Wechsel 
zustande gekommen ist, ob es sich um einen Warenwechsel oder einen 
*) Schon AdolphWagner unterschied folgende Mittel der Diskontpolitik: 
1. Zurückweisung von Wechseln spekulativen Ursprungs, 
2. Verkürzung der Ausleihfristen, 
8. Allgemeine Einschränkung der Kredite sKreditrestriktion) und 
4. Regulierung des Diskontsatzes.
	        
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