ziehen, oder in Form von A u s z a h l u n g e n, die sie durch eine ihrer aus
ländischen Bankverbindungen bewirken lassen.
Einen Scheck auf eine. ausländische Bank darf die heimische Bank natür
lich nur ausschreiben, wenn sie ein entsprechendes Guthaben besitzt oder ihr
Kredit eingeräumt ist; andernfalls muß sie selbst Auszahlung kaufen und
damit ihr Konto auffüllen *).
Der Übung im Lesen von Devisenkursen dienen folgende Beispiele:
1. Berliner Notiz. „NewJork 2,486 Geld, 2,490 Brief." Sie besagt: Für
1 I, telegraphisch in New Jork angewiesen (also sofort in New Jork verfüg
bar), werden 2,486 RM gezahlt und 2,49 RM gefordert. An der Berliner
Börse wird zum Mittelkurs zwischen Geld- und Briefkurs gehandelt.
2. Londoner Notiz T.T.
Paris
Berlin
Bombay
Shanghai
Art der Notiz
Parität
Surfe 31. 5. 37
Fr. to £
124.21
110,63
RM to £
20.43
12,295
sh to Rupie
1/6
1/6 l/ 8
sh to Dollar
1/2 15/82
Diese Notizen besagen: Für 1 £ erhält man 110,63 französische Franken,
12,295 NM usw. Es besteht also indirekte Notierung, d. h. das Fallen des
Wertes der fremden Valuta kommt im Steigen, das Steigen des Wertes der
fremden Valuta im Fallen des Wechselkurses zum Ausdruck (Mengennotiz).
1 Rupie T. T. Bombay kostet 1 sh 6Vg d, 1 Dollar T. T. Shanghai 1 sh
2 15 /s2 d; hier also direkte Notierung (Preisnotiz).
Der Devisenhandel vollzieht sich in London von Büro zu Büro oder
durch Vermittlung von Maklern. Amtliche Notierungen finden nicht statt.
3. New-Iorker Notiz vom 18. Juni 1937.
London
Gable Transfer 493 15 /ie
60 days 493Vi»
Berlin 40,09
Paris 4,45V:
Die Notiz in New Jork für London versteht sich in Dollar für 100 £. Es
kosten 100 £ Kabelzahlung 493 15 /i6 $. Der Preis für OOtägigen Handels
wechsel ist 493Vio $. Für Deutschland und Frankreich verstehen sich die
Notizen in $ für 100 Reichsmark bzw. 100 Franken. In New Jork ist also,
wie in Deutschland, die direkte Methode üblich, d. h. es lvird für die
ausländische Währungseinheit der Preis in Dollar angegeben.
t) Um jeden Irrtum auszuschließen, sä wiederholt bemerkt, daß es sich hier um
Darstellung des Devisengeschäfts vor der Devisenbewirtschaftung handelt. 17
17 Gebabö 30. A.
257