Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Für 1 englisches £ erhielt man hiernach 123.71 fr. Paris, für 100 £ 486.60 
bis 486.63 $ Kabelzahlung New Jork, für 1 £ 25.05 3 / 4 Schweizer fr. oder 
12.09 3 /z—12.09V2 holl. Gulden usw. 
Infolge der Deoisenbewirtschaftung ist der Usancenhandel stark eingeschränkt. 
Der Börsenbericht vom 12. Juli 1937 meldet: „London gegen New Dort 4.95^8. 
Der französische Franc war etwas fester, augenscheinlich auf Grund von Inter 
ventionen, per Kasse gegen London 128.04: der Einmonatsdeport ging auf 12 1 /«, 
(nach 15 3 / 8 ) gestern zurück, der Dreimonatsdeport ans 12.4 °/ 0 . London gegen 
Amsterdam 9.02, gegen Zürich 21.66. Per Termin hatte der Schweizer Franken 
gegenüber der englischen Valuta weder Report noch Deport. Report Amsterdam 
1.15, Report des Dollar 1.1"/»". 
Devisen werden, wie Effekten und Waren, auch auf Termin gehandelt. In 
Deutschland sind (seit 1931) Devisen-Termingeschäfte grund 
sätzlich verboten; nur durch Vermittlung der Reichsbank, der es natur 
gemäß nur selten gelingt, geeignete Partner zusammenzubringen, sind sie erlaubt. 
Im Auslande finden sic, soweit gestattet, teils an der Börse, teils von Büro zu 
Büro statt. 
Nach Stabilisierung der Mark hatten die Devisen-Termingeschäfte in fran 
zösischen Franken einen großen Umfang angenommen. Deutsche Spekulanten 
unterhielten große Baisse-Engagements in französischen Franken; sie 
waren spekulative Devisen-Termingeschäfte eingegangen in der Erwartung, hohe 
Kursgewinne zu erzielen. Der französische Frank fiel aber nicht, sondern 
stieg infolge des Eingreifens von Amerika sMorgananleihej, und wer ä la 
baisse spekuliert hatte, erlitt erhebliche Verluste. Da damals in Deutschland 
Devisen-Termingeschäfte in Mark verboten waren, erfolgte die Spekulation 
im Usance-Geschäft gegen Dollar oder andere Devisen. 
Dem Devisen-Termingeschäft liegt der Gedanke der Kurssicherung 
zugrunde. Der Exporteur, der Waren auf Ziel verkauft hat, geht ein Risiko 
ein, da er den Preis der Ware nach dem zur Zeit geltenden Wechselkurse 
berechnet hat, das Geld aber erst später — sagen wir nach 3 Monaten — 
erhält. Der Abschluß eines entsprechenden Devisen-Termingeschäftes bietet 
die Möglichkeit, dieses Kursrisiko des Kaufmanns auszuschalten. Der 
Exporteur verkauft die Valuta, die er nach 3 Monaten zu erhalten hat, schon 
jetzt und sichert sich dadurch den Marktpreis, der der Umrechnung des 
Rechnungsbetrages in Auslandswährung zugrunde lag. Entsprechend ver 
fährt auch der I m p 0 r t e u r: Er deckt sich sofort nach Abschluß des Ge 
schäfts ein, d. h. er kauft schon jetzt per Termin den Betrag, den er in 
fremder Währung am mutmaßlichen oder vertraglichen Ankunftstag der 
einzulösenden Dokumente zu zahlen hat. Durch Anschaffung des Gegen- 
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