Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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(f. S. 38), 2. der Block der Abwertungsländer und 3. die Devisenbewirt- 
schaftungsländer, die durch Rationierung und^Überwachung das Gleich 
gewicht zwischen eingehenden und ausgehenden Zahlungen aufrechtzu- 
erhalten suchten. 
Die Devisenbewirtschaftung ist aus der Notzeit geboren. Eine unaus 
geglichene Devisenbilanz soll bewirtschaftet werden. Eine Barriere zwischen 
Ausland und Inland wird gelegt. Zwischen Devisen i n länder und Devisen- 
a u s länder wird streng geschieden. Als Ausländer im Sinne des deutschen 
Devisengesetzes gelten Personen, die im Ausland, als Inländer Personen, 
die im Inland „ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort 
der Leitung haben". Die Staatsangehörigkeit ist also für den Begriff des 
devisenrechtlichen Inländers bzw. Ausländers ohne Bedeutung. 
Da der freie Güteraustausch zwischen den Ländern durch die Weltwirt 
schaftskrise stark gehemmt wurde, gerieten die Zahlungsbilanzen vieler 
Staaten in erheblichem Maße in Unordnung. Die Schuldnerländer, ins 
besondere Deutschland, hatten große Zahlungen an andere Staaten zu 
leisten, ohne daß die Voraussetzungen zur Zahlung durch gesteigerte Waren 
ausfuhr gegeben waren. Zum Ausgleich der auf diese Weise g e st ö r t e n 
Devisenbilanz mußten eine Reihe von Ländern zu einer Devisen 
bewirtschaftung übergehen. Deutschland führte sie ein, als im Jahre 
1930/31 Milliardenbeträge an Devisen aus Deutschland abgezogen wurden. 
Anfang 1937 hatten 28 Länder eine Devisenbewirtschaftung, die natürlich 
nur als Notmaßnahme anzusehen ist. Die gesetzlichen Bestimmungen 
erstrecken sich auf Erhaltung, Vermehrung sowie Bewirtschaftung des 
Devisenstandes. Der Zahlungsverkehr mit dem Auslande wird weitgehend 
eingeschränkt, Wareneinfuhr sowie Zins- und Kapitalrückzahlungcn an das 
Ausland werden überwacht und reguliert. Gleichzeitig wird die Waren 
ausfuhr gefördert und eine laufende Kontrolle der aus dem Export anfallen 
den Devisen durchgeführt. Jeder Devise «betrag, der einem 
gesetzgebung und ihre Auswirkung auf den Bankverkehr. Berlin 1936. Rudolf 
Eicke, Warum Außenhandel? Berlin 1936. Hans Hartenstein, Das 
Devisennotrecht. Berlin 1935. Koppe-Blau, Das heutige Devisenrccht. 
Berlin 1935. Harold Rasch, Das Recht der Devisenbewirtschaftung. Berlin 
1935. H e i n z R u d o l P h, Devisenbewirtschaftung, im NS.-Handbuch für Recht 
und Gesetzgebung. München 1935. Rudolf Stucken, Deutsche Geld- und 
Kreditpolitik. Hamburg 1937.
	        
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