Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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„bevor  nicht,  abgesehen  von  anderen  unerläßlichen  Vorbedingungen,  eine
Milderung  der  letzten  Endes  durch  das  Unrecht  von  Versailles  mitbedingten,
untragbar  gewordenen  Schuldenlast  und  eine  fühlbare  Erleichterung  der
deutschen  Rohstoffschwierigkeiten  herbeigeführt  ist".
Für  den  Zahlungsverkehr,  soweit  er  sich  aus  dem  Warenverkehr  ergibt,
sind  von  Bedeutung  die  „Ausländer-Sonderkonten  für  Jnlandszahlungen"
(bie  Aski  °  Kontens.  Die  Auszahlungen  erfolgen  zur  Bezahlung  deutscher ­
  Ausfuhrwaren,  sowie  zur  Begleichung  der  Jnlandsnebenkosten  der
Ausfuhrwaren.
Die  in  enger  Verbindung  mit  der  Reichsbank  stehende  Konversion  skasse
  verwaltet  die  von  den  deutschen  Schuldnern  in  Reichsmark  eingezahlten ­
  Beträge  für  Rechnung  der  ausländischen  Gläubiger  ssoweit  nicht
Sonderregelung  getroffen  ist),  bis  sich  die  Möglichkeit  ergibt,  die  Beträge
zu  transferieren.

4.  Das  Lombarbgeschäft  i)
a)  Name  und  Wesen
Lombardkredit  gewähren  heißt:  sin  der  Regel  kurzfristige)  Darlehen ­
  gegen  Faustpfand  geben.  Das  Unterpfand  muß  leicht  verkäuflich
sein;  gefordert  wird  weiter  oft,  daß  es  hinsichtlich  Umfang  und  Gewicht
keine  Schwierigkeiten  bei  der  Aufbewahrung  bereitet.
Während  beim  Diskontgeschäft  Personalkredit  vorliegt,  handelt  es  sich
beim  Lombardgeschäft  um  eine  Kreditgewährung  gegen  Verpfändung  beweglicher ­
  Gegenstände.  Der  Schuldner  übergibt  das  Pfand  dem
Gläubiger,  und  beide  Parteien  sind  einig,  daß  die  Sache  als  Pfand  für
die  Forderung  des  Gläubigers  dienen  [oll 1  2 ).  Lombard  geschäft  —  so  benannt ­
  nach  den  „Lombarde  n",  den  Nachkommen  der  Langobarden,
1)  Schrifttum:  Otto  Chr.  Fischer,  Die  wirtschaftliche  Entwicklung
des  Warrantverkehrs  in  Europa  und  Amerika.  Berlin  1908.  A.  Koch,  Der
Warenkredit  der  Banken  und  seine  Sicherstellung.  Jena  1922.  L.  Mayer,
Betriebswirtschaftslehre  des  Lagerhausgeschäftes.  Berlin  1927.  K.  O  b  e  r  p  a  r  -
leiter,  Das  dokumentäre  Akkreditiv.  Wien  1922.
2)  Die  beim  Pfandleiher  sLeihhaus,  Versatzgeschästs  entnommenen  Darlehen ­
  sind  durch  einen  Notstand  des  Schuldners  veranlaßt;  als  Unterpfand
dienen  Gebrauchsgegenstände  aus  dem  Haushalt,  nicht  Handelswaren,  für  die
ein  Marktpreis  besteht.
            
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