Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

276 
boursgeschäft die Bevorschussung der im Seeverkehr umlaufenden 
Güter, der schwimmenden Ware. 
Die Tätigkeit der Bank beim Vinkulationsgeschäft kann nach zwei Rich 
tungen erfolgen: 1. hat der Kunde der Bank Waren an einen auswärtigen 
Geschäftsfreund verkauft, so sucht sich die Bank das Eigentumsrecht an der 
Ware zu sichern, bis der Geschäftsfreund ihres Kunden den Verkaufserlös 
an sie abgeführt hat; 2. leistet die Bank im Aufträge ihres Kunden, der 
Waren eingeführt hat, Zahlung an den Exporteur, so sichert sie sich das 
Eigentumsrecht an der Ware, bis ihr Kunde die Ware ausgelöst hat. 
Zwischen dem galizischen Händler A in Podwoloczyska und dem Impor 
teur B in Leipzig ist, nehmen wir an, ein Kaufvertrag über 480 Kisten 
Eier abgeschlossen worden. Der Händler A kauft mit Hilfe des ihm von 
der Bank in Podwoloczyska gewährten Kredits die Eier auf und übereignet 
sie dieser Bank zur Sicherheit. Damit gehen die Eier in das Eigentum 
der betreffenden Bank über. Sie sendet nun die Eier an eine Bank in 
Leipzig mit der Weisung, die Ware nur gegen den genau bezeichneten 
Kaufpreis dem Importeur B in Leipzig auszuhändigen. Sie schreibt in 
dem sog. Vinkulationsbrief: „Wir senden Ihnen anbei Frachtbriefduplikat 
über durch uns an Sie verladene 480 Kisten Eier. Die Ware ist unser 
Eigentum [oder: an uns verpfändet], und wir bitten, sie nur gegen Zah 
lung von RM an Herrn B in Leipzig auszuhändigen. Erfolgt nicht 
pünktlich Zahlung, so ersuchen wir, uns Telegramm zu senden und die Ware 
zu unserer Verfügung zu halten ." Z 
Im Überseehandel bevorschußt die Bank Waren, die sie nicht in Ver 
wahrung nehmen kann, weil sie auf dem Ozean schwimmen. Die Be 
leihung erfolgt gegen Aushändigung der Warendokumente: Kon- 
n o s s e m e n t — d. h. der Quittung, die der Kapitän oder ein anderer 
Vertreter des Reeders über den Empfang der zur Beförderung erhaltenen 
Ware (des Frachtgutes) erteilt hat und die zur Entgegennahme der Ware am 
Bestimmungsorte sLöschungshafen) berechtigt * 2 ) —, der Versicherungs- 
1) Siehe hierüber I a m e s B re i t, Das Vinkulationsgeschäft. Tübingen 1908. 
A. Kaeferlein, Der Bankkredit und seine Sicherungen. 6. Ausl. Stuttgart 
1937. G e o r g O b st, Das Bankgeschäft, 9. Ausl., Band I, S. 376 ff. sDort auch 
weitere Literaturangaben.) W. Schufte r, Finanzierungsprobleme im Außen 
handel. Stuttgart 1931. 
2 ) Das Konnossement enthält also ein Empfangsbekenntnis und ein Aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.