Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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lich  ist  die  Eintragung  in  das  Grundbuch.  Für  den  Wert  der  Hypothek  ist
der  Rang  von  Bedeutung:  die  an  1.  Stelle  eingetragene  Hypothek  geht  der
an  2.  Stelle  vor  usw.  Mit  Zustimmung  der  Beteiligten  kann  die  Rangordnung ­
  geändert  werden.
Die  hypothekarische  Beleihung  von  städtischen  und  ländlichen  Grundstücken ­
  erfolgt  zumeist  durch  besondere,  eigens  zu  diesem  Zweck  geschaffene
Institute:  durch  Hypothekenbanken  (siehe  S.  208  ff.),  Stadtschaften,  Landschaften ­
  und  Bodenkreditanstalten.  Auch  Sparkassen  und  Versicherungsanstalten ­
  legen  einen  großen  Teil  ihrer  Kapitalien  in  Hypotheken  an  Z.  Die
Kreditbanken  hingegen  geben  Hypothekengelder  nur  in  Ausnahmefällen,
gewähren  oft  aber  vorübergehend  ihren  Kunden  gegen  Abtretung
einer  Hypothek  oder  Eintragung  einer  Kautionshypothek  sSicherheits-Hypothek)
  Kredit  bis  zu  einer  im  voraus  bestimmten  Höhe.  Solche  Z  w  i  -
schenkredite  werden  gewährt,  wenn  die  Baufinanzierung  gesichert,
d.  h.  ein  Geldgeber  für  einen  späteren  Termin  bereits  vorhanden  ist.
Grundstücksgelder  liegen  fest,  und  Verluste  sind  unvermeidlich,  wenn  der
Kreditnehmer  in  Schwierigkeiten  gerät.  Durch  den  Vierjahresplan  und  die
Verordnungen  vom  November  1936  ist  eine  Rangordnung  des
Bauens  nach  der  Reihenfolge  der  staatlichen  Notwendigkeiten  geschaffen.
Wer  Hypothekarkredit  erlangen,  d.  h.  eine  Hypothek  aufnehmen  will,
dem  stehen  in  der  Hauptsache  drei  Wege  offen:  1.  die  Zeitungsanzeige,
2.  die  Inanspruchnahme  des  Vermittlers  sHypothekenmaklers),  der  dafür
eine  Provision  von  etwa  2  %  beansprucht,  oder  3.  ein  Gesuch  an  eine
Hypothekenbank,  Lebensversicherungsgesellschaft,  Sparkasse  usw.,  die  stänbig
  Gelder  auf  erste  Stelle  ausleihen.
Für  die  Höhe  der  hypothekarischen  Beleihung  ist  maßgebend  der  Wert
des  Grundstücks.  .Bei  der  Taxierung  ist  1.  der  Gebäudewert
Betrag  angegeben  werden,  durch  dessen  Zahlung  die  Rentenschuld  abgelöst  werden
kann  sAblösungssumme).
*)  Ende  1936  hatten  Hypothekengelder  gegeben  sin  Milliarden  RM):

Die  Sparkassen  6,86
„  öffentlich-rechtlichen  Kreditanstalten  usw  4,24
„  privaten  Hpothekenbanken  6,89
„  privaten  und  öffentlichen  Lebensversicherungen  .  .  -  2,58
„  Träger  der  staatl.  Zwangsversicherung  1,41

insgesamt  21,98
            
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