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Die im Jahre 1908 vom Centralverbande des Deutschen Bank- und
Bankiergewerbes geschaffene „Scheckvereinigung" legt ihren Mit-
gliedern die Verpflichtung auf, den Betrag eines auf sie selbst
gezogenen Schecks, nur unter Abzug des Portos für die Benach
richtigung, zu überweisen, sofern die Einsendung durch ein an dem Ab
kommen beteiligtes Bankhaus erfolgt und nur glatte Überweisung durch
Reichsbank-Girokonto zu geschehen hat.
Wechsel, Anweisungen und Schecks, die in deutscher Währung und an
einem Bankplatz zahlbar sind, nimmt auch jede Reichsb ankan st alt
von Personen, die zu ihrem Geschäftsbezirk gehören, zum Einzug. Die
Gebühr ist gewöhnlich höher als bei den anderen Banken.
Papiere unter 1000 RM, lautend auf kleine Orte, an denen sich keine Bank
befindet, werden in der Regel am vorteilhaftesten durch Postauftrag ein
gezogen. Der Postauftrag ist unter „Einschreiben" an die Postanstalt des zur
Zahlung Verpflichteten zu übersenden, mit einer Gebühr wie für eiyen Ein
schreibebrief von gleichem Gewicht nebst einer Vorzeigegebühr von 0,20 RM
freizumachen und mit der Aufschrift
Postauftrag nach (Namen der Postanstalt)
zu versehen. Mehrere Wechsel, Schecks usw. können dabei durch einen Post-
auftrag eingezogen werden, sofern der Gesamtbetrag von demselben Zah
lungsverpflichteten gleichzeitig einzuziehen ist und 1000 RM nicht übersteigt.
Der eingezogene Betrag wird abzüglich der Postanweisungs- (Zählkarten-) Ge
bühr an den Auftraggeber gesandt. Für die Postauftragssendung haftet die Post
verwaltung wie für einen eingeschriebenen Brief, für den eingezogenen Betrag
wie für einen auf Postanweisung eingezahlten Betrag. Auch die Protestaufnahme
nicht bezahlter Wechsel, Anweisungen und Schecks läßt die Post durch einen
Postbeamten oder eine Person, der sie die Aufnahme von Protesten übertragen
hat, vornehmen, falls auf der Rückseite des Postformulars der Vermerk „Sofort
zum Protest" sich befindet (Protestgebühr bei Postaufträgen 1 RM).
Neben Reichsbank, Post und Kreditbanken (besonders ent
wickelt: der Berliner Eil-Avis- und der Hamburger Giroverkehr)
pflegen den Giroverkehr in weitgehender Weise die Sparkassen und
Kommunalbanken (durch die Girozentralen) und die Genossenschaf
ten (Deutscher Genossenschaftsring und Genossenschaftlicher Giroverband)*).
i) Die Technik des Spargiro - und des genossenschaftlichen
Giroverkehrs habe ich dargestellt im „Buch des Kaufmanns", 7. Aufl.
II. Band S. 361—370, im Bankgeschäft, I. Band, S. 176 ff. und im „Verkehr
mit der Bank" (Stuttgart 1935) S. 133 ff.