Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Anlage 4. 
Berlin, den 193 
sind aus Stück Eilavisen gutzuschreiben: 
RM 
Obigen Betrag haben wir heute durch die Abrechnung erhalten. 
(Firmenstempel) 
10. Den Platz-Eilavisen können Ouittungsentwürfe in ein- oder mehr 
facher Ausfertigung beigefügt werden. Diese sind nach Vollziehung in ver 
schlossenem Briefumschlag sofort der überweisenden Stelle zurückzusenden. 
11. Die beteiligten Firmen sollen nach Möglichkeit etwa fehlgeleitete Platz-Eil- 
avise ohne Verzug den richtigen Empfängern zustellen. 
12. Der eigentliche Zahlungsausgleich erfolgt durch die Ab 
rech n u n g s st e l l e. Um die Gesamtabschlußrechnung nicht zu verzögern, 
beginnt die Abstimmung des Platz-Eilavisverkehrs bereits um Vil4 (Sonn 
abends um 3 /43). 
13. Der Abrechnungsvertreter bringt von Hause ein besonderes Blatt mit, auf 
dessen rechter Seite bereits die Gesamtstückzahl und die Gesamtsumme der 
an jedes einzelne Mitglied gesandten Platz-Eilavise verzeichnet sind. Addi 
tion und Abstimmung dieser Seite hat auch bereits zu Hause stattgefunden. 
Dann verteilt der Abrechnungsvertreter an jedes der anderen Mitglieder 
Vordrucke mit Durchschlag, die Gesamt-Stückzahl und -Betrag der Avisie 
rung an das betreffende Mitglied enthalten (gleichlautend mit der rechten 
Seite seines Blattes). Der Durchschlag wird quittiert zurückgegeben. Die 
Beträge aller empfangenen Vordrucke werden nunmehr auf der linken Seite 
des Blattes eingesetzt und addiert. Das Blatt wird dann dem Vorsteher 
der Abrechnungsstelle übergeben. Dieser trägt die Soll- und Haben- 
summen jedes Mitgliedes in das Bilanzblatt ein, dessen beide Seiten über- 
einstimmen müssen, bescheinigt die Übereinstimmung beider Seitensummen 
jedes Teilnehmers mit dem Bilanzblatt und gibt den Vordruck zurück. 
Dann setzt jeder Abrechnungsvertreter beide Seitensummen in sein Schluß- 
abrechnungsblatt. 
2. Münrwechsel- (Dalulen-) Geschäft und der Handel mit Edelmetallen 
Ausländische Münzen, Papiergeld und Banknoten des Auslandes, sowie 
die in fremder Währung ausgestellten Zinsscheine ausländischer Effekten 
heißen Valuten oder Sorten. Im engeren Sinn sind Sorten nur 
ausländische Münzen, die den Banknoten gegenübergestellt werden. 
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