Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Anlage  2.
Zusammenstellung  der  Eilavise  für

Eilavis  i

—-Eilavis

  14

»  2

„  16

.  8

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24

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Summe

j

,  18

Summe  der  Gilavife
  1—13  .

|

-

Summe

j

zusammen

■  i

(Firmenstempel  und  Unterschrift.)
Berlin,  den  ten  193

6.  Austausch,  bzw.  Lieferung  erfolgen  in  verschlossenen  Umschlägen,  auf  denen
die  Nummern  der  darin  enthaltenen  Avise  und  deren  Gesamtbetrag  verzeichnet ­
  sind.  Die  von  jeder  Firma  zuletzt  aufgegebene  Zusammenstellung  muß  Stückzahl ­
  und  Gesamtbetrag  aller  am  gleichen  Tage  aufgegebenen  Posten  enthalten.
7.  Die  Teilnehmer  verpflichten  sich  gegenseitig,  die  durch  Platz-Eilavis  nach  der
Mittagsabrechnung  angezeigten  Einzelbeträge  über  RM  100  000.—  telephonisch
  anzusagen  und  alle  Überweisungen  wie  vor  12  Uhr  mittags  geleistete
  Bar-  und  Scheckeinzahlungen  zu  verbuchen.
8.  Bis  zu  dem  Zeitpunkt,  in  dem  der  Empfänger  in  den  Besitz  des  Briefes  gelangt
  ist,  kann  das  Platz-Eilavis  zurückverlangt  werden.  In  den  Besitz
gelangt  der  Empfänger  bereits  in  dem  Augenblick,  wo  der  Abrechnungsvertreter ­
  bzw.  der  Abholer  bei  der  Austauschstelle  das  Platz-Eilavis  in  Empfang
nimmt.  Nach  diesem  Zeitpunkt  steht  es  in  dem  Belieben  der  Empfänger,  ob
sie  einem  etwaigen  Wunsche  auf  Rückgabe  entsprechen  wollen  oder  nicht.
9.  Die  Auslieferung  der  Platz-Eilavise  erfolgt  nur  an  die  Abrechnungsvertreter ­
  bzw.  an  dazu  legitimierte  Boten.  Im  übrigen  dient  die  Reichsbank
nur  als  Sammel-  und  Austauschstelle  und  übernimmt  keine  Gewähr  für  die
richtige  Beförderung  der  Platz-Eilavise.

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