Anlage 2.
Zusammenstellung der Eilavise für
Eilavis i
—-Eilavis
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Summe
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Summe der Gilavife
1—13 .
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Summe
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zusammen
■ i
(Firmenstempel und Unterschrift.)
Berlin, den ten 193
6. Austausch, bzw. Lieferung erfolgen in verschlossenen Umschlägen, auf denen
die Nummern der darin enthaltenen Avise und deren Gesamtbetrag verzeichnet
sind. Die von jeder Firma zuletzt aufgegebene Zusammenstellung muß Stückzahl
und Gesamtbetrag aller am gleichen Tage aufgegebenen Posten enthalten.
7. Die Teilnehmer verpflichten sich gegenseitig, die durch Platz-Eilavis nach der
Mittagsabrechnung angezeigten Einzelbeträge über RM 100 000.— telephonisch
anzusagen und alle Überweisungen wie vor 12 Uhr mittags geleistete
Bar- und Scheckeinzahlungen zu verbuchen.
8. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger in den Besitz des Briefes gelangt
ist, kann das Platz-Eilavis zurückverlangt werden. In den Besitz
gelangt der Empfänger bereits in dem Augenblick, wo der Abrechnungsvertreter
bzw. der Abholer bei der Austauschstelle das Platz-Eilavis in Empfang
nimmt. Nach diesem Zeitpunkt steht es in dem Belieben der Empfänger, ob
sie einem etwaigen Wunsche auf Rückgabe entsprechen wollen oder nicht.
9. Die Auslieferung der Platz-Eilavise erfolgt nur an die Abrechnungsvertreter
bzw. an dazu legitimierte Boten. Im übrigen dient die Reichsbank
nur als Sammel- und Austauschstelle und übernimmt keine Gewähr für die
richtige Beförderung der Platz-Eilavise.
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