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Noten selbst mit der Goldwährung ohne Zwangscours als
Steuergeld im Verkehre erhalten. Aber diese Circulation
könnte im Anfänge leicht gefährlich werden und wäre auch
später geeignet, dem Staatsschätze bei jedem Nachlassen
des Circulationsbedürfnisses Verlegenheiten zu bereiten. Das
\ aluta-Anlehen sollte also so gross bemessen werden, dass mit
demselben die sämmtlichen Staatsnoten eingezogen werden
können. Allenfalls kann sich ja der Staat für den höheren
Zinsenaufwand bei vollständiger Einziehung seiner Zettel
durch die Bank theilweise schadlos halten, denn es ist klar,
dass diese grössere Opfer zu übernehmen sehr wohl in der
liage ist, wenn ihren Noten durch die des Staates keinerlei
Concurrenz gemacht wird.
Der Staat hat nun die Pflicht, die ]\fnnzrefbrni in einer
V eise durchzuführen, dass durch dieselbe dem Verkehre keinen
Augenblick lang die nöthigen Circuíationsmittel entzogen wer
den ; er muss ferner dafür sorgen, dass die Durchführung der
Befoi’in nicht unnöthigerweise verzögert wird, und schliesslich
dafür, dass dieselbe möglichst ohne Störung und Verwirrung
der Contractverhältnisse vor sich geht.
Es wird sich daher empfehlen, mit der Einziehung der
circulirenden Silbercourantmünze zu beginnen und den auf
Noten gegründeten Verkehr fürs Erste ganz aus dem Spiele
zu lassen. Am einfachsten und raschesten wird der Staat der
Silbermünze habhaft werden, wenn er bei Ausschreibung seines
Anlehens die Möglichkeit offen lässt, dasselbe nicht blos in
Gold, sondern auch in österreichischer Silbermünze, und zwar
unter Feststellung einer dem Silber günstigen, also mit einem
Rruchtheile über den Marktverhältnissen stehenden, Werth
relation einzuzahlen. Da es ferner der Staatsverwaltung nicht
aut den Besitz fremder (Goldmünzen, sondern auf den Besitz
von Barrengold ankommt, so ist es nui’ vernünftig, wenn die
Einzahlung auch in solchen Barren genommen wird, wobei
dem fremden Geldmärkte eine an sich geringfügige, der Arbi-
tiage aber hoch willkommene und von dieser sicherlich rasch
ausgebeutete Gewinnstchance geboten würde, die dem Staate
nicht einen Heller zu kosten braucht und ihm doch die Mani
pulation erleichtert. Es ist überflüssig zu bemerken, dass die