Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Für alle Wertpapiere, die nicht den deutschen Stempel, oder die einen aus 
ländischen Stempel tragen, für die nicht vollgezahlten Versicherungsaktien und 
für alle verlosbaren Wertpapiere verbleibt es bei dem bisherigen Zustand. 
Der Effekten-Giro-Verkehr hat sich sehr rasch eingebürgert. Im Jahre 
1936 erfolgten beim Berliner Kassen-Verein 1 376 600 Buchungen. Wesent 
lich gefördert wurde dieser Verkehr dadurch, daß die in Berlin, Breslau, 
Dresden, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, Leipzig, München und 
Stuttgart errichteten Effektengirobanken sich zu einer „Arbeitsgemeinschaft 
Deutscher Effektengirobanken" zusammengeschlossen und damit ein ver 
zweigtes F e r n g i r o netz geschaffen haben. Daher können auch Lieferungen 
von einem Börsenplatz zum anderen stückelos ausgeführt, Kosten und Arbeit, 
die die Versendung der Effekten erfordern, gespart werden. Im Jahre 1936 
erfolgten bei den 10 Effektengirobanken im Verkehr untereinander 248 200 
Buchungen im Betrage von 1,45 Milliarden RM. 
Technischer Ausbau des Effekten-Giro-Verkehrs: 
Die Dividendenscheine werden an die von den Mitgliedern be 
zeichneten Zahlstellen gesandt, und der Gegenwert wird den anweisenden 
Firmen auf Girokonto gutgeschrieben. 
Die zur Ausübung von Bezugsrechten js. S. 326f.) erforder 
lichen Bezugsrechts-Beträge werden, ohne daß die Mäntel herausgenommen 
zu werden brauchen, auf einem Konto „Bczugsstelle" verbucht; der Han 
delt n Bezugsrechten erfolgt im Wege der buchmäßigen Übertragung. 
Für den Verkehr in bezogenen, aber noch nicht erschiene 
nen jungen Aktien wurde das sog. „Iungschein"°Verfahren 
eingeführt: Wenn sich die Gesellschaft verpflichtet hat, ihre jungen Aktien, 
für Rechnung des Emissionshauses, der Effekten-Giro-Bank zu liefern, so 
eröffnet diese dem Emissionshause ein Jungscheinkonto und schreibt ihm 
darauf den Nennbetrag des Jungscheins gut. Das Emissionshaus über 
weist nun den Mitgliedern des Effekten-Giro-Depots die ihnen zustehen 
den Beträge. 
Die Anmeldung von Aktien zur Hauptversammlung 
ist insofern wesentlich vereinfacht, als die Wertpapiersammelbank entweder 
selbst Hinterlegungsstelle der betreffenden Gesellschaft ist oder ihre Depot 
scheine an Stelle der Aktien hinterlegt werden können. 
Die Gebühren der Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren 
in offenen Depots beträgt im allgemeinen 1 °/ 00 vom Kurswert fürs Jahr, 
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