Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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schäften bezirks-, Provinz- oder länderweise zusammengeschlossen ist, im 
Geschäftsverkehr. 
Die Pflege des Realkredits für den genossenschaftlich organisierten 
Mittelstand in Stadt und Land erfolgt durch ein Tochterunternehmen, die 
Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG. in Berlin. 
Zur Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, der Befriedigung des genossenschaft 
lichen Personalkredits, darf die Deutsche Zentralgenossenschaftskasse folgende 
Geschäfte betreiben: 
1. Verzinsliche Darlehen gewähren an: 
a) Vereinigungen oder Verbandskassen eingetragener Genossenschaften im 
Sinne des Reichsgesetzes betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 
vom 1. Mai 1889. 
b) Genossenschaften, deren Kreditbedarf nach Art und Umfang von Ver 
einigungen oder Verbandskassen eingetragener Genossenschaften nicht 
gedeckt wird oder von deren Eingliederung in solche aus wirtschaftlich 
berechtigten Gründen abgesehen ist. 
2. von den unter 1 bezeichneten Vereinigungen, Verbandskassen und Genossen 
schaften Gelder verzinslich annehmen. 
Sie ist weiter befugt: 
sonstige Gelder im Depositen- und Scheckverkehr, sowie Spareinlagen an 
zunehmen, Kassenbestände im Wechsel-, Lombard- und Effektengeschäft 
nutzbar zu machen, Wechsel zu verkaufen und zu akzeptieren, Darlehen 
aufzunehmen, für ihre Kunden Effekten zu kaufen und zu verkaufen, so- 
wie deren offene und geschlossene Depots zu verwalten und sich mit Geneh 
migung der Aufsichtsbehörde an anderen Unternehmungen zu beteiligen. 
Das Institut gewährt neben bankmäßig gedeckten Krediten vor allem 
Kredite auf Haftsummen: Über das angesammelte Vermögen 
der Genossenschaften hinaus berechnet es die Höhe seiner Kredite nach der 
Leistungsfähigkeit der den Genossenschaften angeschlossenen Mitglieder. Das 
Haftsummensystem als Kreditunterlage und Kreditsicherheit hat sich in der 
letzten Krise nicht bewährt. 
Den offenen Geldmarkt sucht die Kasse ihren besonderen Zwecken 
nutzbar zu machen. Da der Landwirt und der mittelständische Gewerbe 
treibende längerfristigen Kredit brauchen, muß die Kasse kurzfristige Mittel 
des Marktes langfristig anlegen; daher ist sie genötigt, zusätzliche flüssige 
Reserven zu halten. 
Organe des Instituts sind: 
1. Das Direktorium, das aus dem Präsidenten und der erforderlichen An- 
zahl von Mitgliedern besteht;
	        
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