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Nachdem die Banca d’Italia niemals die Machtstellung und die Ver
antwortung gegenüber der privaten Wirtschaft und damit auch gegenüber
der Volkswirtschaft besessen hatte wie die Deutsche Reichsbank, ist auch bei
der Neuregelung des Notenbankwesens im Jahre 1935 diese nicht geschaffen
worden. Das eigentliche Kontrollorgan für alle italienischen Kreditinstitute,
soweit sie fremde Gelder annehmen und entsprechende Geschäfte betreiben,
ist das B a n k e n i n s p e k t o r a t sJnspektorat für den Schutz der Spar-
gelber und der Handhabung des Kredits).
Wie es schon bei dem Banco■ di Napoli und dem Banco di Sicilia der
Fall war, ist den 3 italienischen Großbanken: Banca Commerciale Ita-
liana, Credito Italiano und Banco di Boma die Stellung „öffentlich-recht
licher Banken" gegeben worden; ihre Aktien lauten auf den Namen, und
Besitzer dürfen nur italienische Staatsangehörige oder Firmen sein. Diese
Banken sind reine Depositenbanken, für deren Einlagen in praxi
eine staatliche Garantie besteht. Zu Banken des öffentlichen Rechts werden
weiter alle diejenigen italienischen Privat- und Aktienbanken erklärt, die
in mehr als 30 Provinzen ihre Tätigkeit ausüben. Damit ist ihnen das
Recht verliehen, die liquiden Mittel von Kommunen, Provinzen, den
shndikalen Verbänden usw. zu verwalten.
Die Pflege des i n d u st r i e l l e n Kredits übernimmt der Istituto
Mobiliare Italiano (IMI), mit dem die Finanzierungsabteilung des IRI
{f. oben) verbunden ist.
Im Herbst 1936 wurde die Lira um rund 41 v. H. abgewertet. 100 Lire ent-
hallen 4,6778 Feingold, gegenüber 7,919 auf Grund der Parität von 1927.
Schwankungen bis zu 10 v. H. behält sich die italienische Regierung vor.
6. Die Staatsbank 5er TlbGGR.i)
Die Russische Staatsbank (Banque d’Etat) ist durch Gesetz vom 31. Mai 1860
von der russischen Regierung aus Staatsmitteln mit einem Kapital von
25 Will. R. ins Leben gerufen worden. Sie war also, im Gegensatz zu den
anderen bisher erwähnten Zentralnotenbanken, reines Staatsin st itut.
Z Schrifttum: W. Aul er, Die Grundzüge des sowjetrussischen Bank
wesens. Bank-Archiv XXIII, 24. R. C l a u s, Das russische Bankwesen. Leipzig
1908. K. Elster, Vom Rubel zum Tscherwonetz. Jena 1930. A. Mark off,
Das Kreditwesen in Sowjetrußland. Berlin 1926. P. M i g u l i n, Unsere
Bankpolitik 1729—1803. Charkow 1904. St. Schick, Das Sowjetbankwesen
und die Rolle der Banken in der Sowjetwirtschaft. Königsberg 1932. M. S o -