Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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zeichen"  beschränkt  hatte,  wurde  im  Frühjahr  1921  die  „Neue  ökonomische
Politik"  („Nep")  eingeschlagen:  Rückkehr  zur  Geld  wirtschaft
und  zum  freien  Warenhandel,  Anerkennung  des  Privateigentums.  Damit
ergab  sich  die  Notwendigkeit,  eine  neue  Kreditorganisation  zu  schaffen.
So  wurde  durch  Dekret  vom  12.  Oktober  1921  eine  neue  Staatsbank ­
  errichtet,  die  im  Juli  1923  den  Namen  Banque  d’Etat  de  rilnion
des  Eepubliques  Sovietiques  Socialistes  erhielt.  Ihre  erste  Aufgabe
war,  die  private  Handelstätigkeit  und  die  Industrie  durch  Kredite  zu
unterstützen;  später  sollte  sie  dann  den  Boden  für  die  Regulierung  der
Währung  vorbereiten.  Ein  Jahr  nach  ihrer  Gründung  schritt  sie  auch
zur  Ausgabe  von  Noten,  die  ein  Rechnungs-  und  Zahlungsmittel  von
stabilem  Wert  sein  sollten.  Die  Staatsbank  ist  zentrales  Kreditinstitut ­
  und  Notenbank;  für  bestimmte  Aufgaben  sind  Spezialbanken
  unter  finanzieller  Beteiligung  des  Staates  („gemischte  Institute") ­
  geschaffen  worden.
War  die  Staatsbank  bis  zum  Juni  1929  unmittelbar  dem  Volkskommissar  für
Finanzen  unterstellt,  so  gab  das  Statut  vom  12.  Juni  1929  der  Bank  eine  gewisse
äußere  Selbständigkeit  und  legte  die  Verwaltung  in  die  Hände  des  aus  40  Mitgliedern ­
  bestehenden  Bankrats  und  des  Direktoriums,  das  aus  einem
vom  Rat  der  Volkskommissare  ernannten  Präsidenten  und  Vizepräsidenten,  sowie ­
  7  vom  Bankrat  vorgeschlagenen  Mitgliedern  besteht,  die  die  gesamte  Tätigkeit
der  Bank  leiten,  alle  ihre  Angelegenheiten  regeln  und  ihr  gesamtes  Vermögen  verwalten. ­
  Dem  Direktorium  sind  24  Filialen  untergeordnet,  denen  die  Leitung  des
gesamten  unteren  Filialnetzes  (etwa  2600  Zweigstellen)  obliegt.  Das  Kapital
der  Bank  wurde  auf  400  Millionen  Rubel  erhöht.
Die  Kreditreform,  durch  die  der  kaufmännische  Kredit  innerhalb  Rußlands ­
  abgeschafft  wird,  setzt  die  Art  und  Weise  der  Verrechnung  aller  geschäftlichen ­
  Operationen  und  Leistungen  fest.  So  soll  aus  dem  wirtschaftlichen  Verkehr ­
  innerhalb  Rußlands  der  Wechsel  vollständig  verschwinden.  Im  Ausland
jedoch  —  „S  o  w  j  e  t  b  a  n  k  e  n"  als  private  Institute  für  den  Außenhandel
bestehen  in  Berlin,  Paris  und  London  —  sollen  die  Sowjetorganisationen
ouch  in  Zukunft  den  Handelsgebräuchen  des  Weltmarktes  gemäß  kaufen  und  verkaufen, ­
  d.  h.  sich  des  Wechsels  als  Kreditmittel  bedienen.
Die  Staatsbank  der  UdSSR,  ist  Kontrollstelle  der  Wirtschaftspläne,
sowie  Kassen-  und  Verrechnungszentrum  der  Wirtschaft.  Neben  der  Regelung ­
  des  Geldverkehrs  ist  ihre  Hauptaufgabe  die  Gewährung  kurzfristiger ­
  Kredite  an  Industrie,  Handel,  Landwirtschaft,  Verkehrsunternehmungen ­
  usw.  Für  die  Kreditbewilligung  ist  nicht  so  sehr  niaßi



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