Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Das Grundkapital war auf SO, der Reservefonds auf 5 Mill. R. angewachsen. 
Die Aufsicht über die Bank wurde vom Finanzminister und vom Staatsrat 
ausgeübt. Die Leitung lag einem Direktionsrat, einem Gouverneur und 
zwei Untergouverneuren ob. Im großen ganzen war das Institut nur eine 
Abteilung des Finanzministeriums. 
Aufgabe der Bank war es, den Geldumlauf zu erleichtern, den vater 
ländischen Handel, sowie die heimische Industrie und Landwirtschaft durch kurz 
fristige Kredite zu unterstützen, sowie die Währung sicherzustellen und zu be 
festigen. 
Die Bank besaß allein das Recht, Noten auszugeben. Diese sollten nach dem 
Ukas vom 29. August 1897 bis zur Höhe von 600 Mill. R. wenigstens zur 
H ä l ft e, die über diesen Betrag hinaus ausgegebenen Noten aber voll durch 
Gold gedeckt sein. Der ungedeckte Notenumlauf durfte also höchstens 300 Mill. R. 
betragen. 
Die Statuten der Bank enthalten keine Bestimmungen über Publizität. Ihre 
Wochenausweise waren aber bis 1911 so ausführlich wie bei keiner ande. 
ren Zentralnotenbank. In 25 Posten wurden die Aktiva, in 14 die Passiva 
gegliedert, also 39 Posten gegen 12 bei der Deutschen Reichsbank und 13 bei der 
Bank von England. Seit 1911 wurden verschiedene Posten, wie die Rechnungen 
der Bank mit den eigenen Filialen, die Rechnungen mit der Reichsrentei usw. 
nur noch mit den jeweiligen Salden angeführt. 
Im Weltkriege beschaffte die Bank dem Reich Mittel durch Diskontierung von 
Schatzanweisungen, durch Übernahme und Unterbringung von Kriegsanleihen, 
vor allem aber durch die Notcnpresse. Zarennoten, Dumanoten, 
Sowjetnoten wurden ausgegeben; alle drei waren gesetzliches Zahlungs 
mittel, ihre Bewertung aber sehr verschieden. 
Infolge eines Erlasses der bolschewistischen Regierung wurde im Fe 
bruar 1920 die Russische Staatsbank, die zuletzt den Namen Volks- 
bank führte, aufgelöst mit der Begründung: Durch die Einordnung 
von Erzeugung und Verteilung in den allgemeinen Staatshaushalt sei 
ein staatliches Kreditinstitut überflüssig geworden. 
Während in den Jahren 1918—1920 das Privateigentum beseitigt und 
die Privatinitiative unterbunden war s„Kriegskommunismus") — die rus 
sischen Banken waren nationalisiert, ihre Kapitalien eingezogen worden—, 
und die Geldpolitik sich auf eine willkürliche Ausgabe von „Sowjet- 
bolew, Grundprobleme einer Reorganisation des Kreditsystems in UdSSR. 
Moskau 1929. P. Dz., Die Staatsbank der UdSSR. Die Staatsbank. 1937, 
Heft 10. Die Staatsbank der UdSSR. 1921—1926. Moskau 1927. Wirt- 
schaftsberichte der Staatsbank der UdSSR-, in deutscher Sprache sunregelmäßig) 
erscheinend.
	        
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