Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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gebend  die  Kreditwürdigkeit  des  Kunden,  auch  nicht  der  für  die  Bank
hierdurch  erzielte  Gewinn;  maßgebend  ist  vielmehr,  welche  Bedeutung  der
Kredit  für  die  Planwirtschaft  hat.  Die  Bank  überwacht  die  Verwendung
der  Kredite  und  die  Durchführung  der  Pläne,  für  die  der  Kredit  gegeben
ist.  Die  Verantwortung  für  die  wirtschaftliche  Kapitalleitung  ballt  sich  an
einer  Stelle  zusammen.
Für  Gewährung  langfristiger  Kredite  bestehen  seit  1932  nur  noch
4  „Zentralbanken",  deren  Tätigkeit  auf  bestimmte  staatliche,  genossenschaftliche ­
  und  kommunale  Unternehmungen  beschränkt  ist.
Wie  bei  der  Bank  von  England,  besteht  bei  der  UdSSR,  eine  E  misst ­
  o  n  s  -  A  b  t  e  i  l  u  n  g,  die  eine  eigene  Bilanz  aufmacht.  Die  Noten  sollen,
nach  dem  Währungsgesetz  von  1922,  zu  25°/g  durch  Gold,  sonstige  Metallbestände ­
  Wattn),  ausländische  Banknoten,  sowie  Tratten  in  ausländischer
Währung  gedeckt  sein,  der  Rest  durch  kurzfristige  Wechsel-  und  Lombardforderungen. ­
  Mitte  Oktober  1932  wurden  die  Deckungsbestimmungen  aufgehoben, ­
  nachdem  die  Bank  bereits  3  Monate  vorher  Noten  über  die  gesetzliche ­
  Grenze  hinaus  ausgegeben  hatte.  Ausweise  und  Jahresberichte  sind
seit  langer  Zeit  nicht  mehr  veröffentlicht  worden.
Im  innerrussischen  Zahlungsverkehr  konnten  bis  Ende  1935  auch  ausländische
Noten  verwendet  werden,  ferner  die  T  o  r  g  s  i  n  -  B  o  n  s.  Sie  wurden  gegen
Edelmetalle  und  Devisen  eingetauscht  und  berechtigten  zum  Wareneinkauf  in  den
Geschäften  der  im  Jahre  1930  gegründeten  Gesellschaft  „Torgsin",  die  ihre
Waren  zu  Preisen  abgab,  die  weit  unter  denen  lagen,  die  bei  Rubelzahlung
gefordert  wurden.  Durch  Verordnung  vom  14.  Nov.  1935  wurde  die  Torgsin
aufgelöst,  und  die  Staatsbank  wurde  angewiesen,  die  Umrechnung  von  Auslandsvalutcn
  auf  der  Grundlage  von  3  franz.  Franken  —  1  Rubel  vorzunehmen;
dies  bedeutete  eine  Abwertung  um  77°/«;  der  Wert  des  neuen  Tscherwonez
s—  10  Rubel)  errechnete  sich  hiernach  sEnde  Juni  1936)  auf  4,92  RM  gegenüber
21,57  RM  Ende  Dezember  1935.
7.  Das  Noteabankwesen  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  h
Während  die  Gesetzgebung  in  Deutschland,  England,  Frankreich  usw.
bestrebt  war,  das  Notenbankwesen  immer  mehr  zu  zentralisieren  und  neue
i)  Schrifttum:  B.  H.  Beckhardt,  Th«  Discount  Policy  ok  the  Federal
Reserve  System.  New  Jork  1924.  R.  Burgeß,  Die  Reserve-Banken  und  der
Geldmarkt  in  den  Vereinigten  Staaten.  Berlin  1928.  Charles  O.  Hardy,
Credit  policies  ok  the  Federal  Reserve  System.  Washington  1932.  R  u  d.  Hellwig,
  Das  Bankwesen  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Jena  1928.
            
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