Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Noteninstitute  nicht  mehr  zu  konzessionieren,  bestand  in  den  Vereinigten ­
  Staaten  von  Amerika  die  entgegengesetzte  Tendenz:  Die  Zahl  der  zur
Notenausgabe  berechtigten  und  dieses  Privileg  auch  ausübenden  Banken
ist  bis  zum  Jahre  1921  gestiegen.  Im  Gegensatz  zu  England,  Deutschland
und  anderen  Ländern  war  die  öffentliche  Meinung  in  den  Vereinigten
Staaten  immer  gegen  ein  zentralisiertes  Banksystem  gerichtet.
Nach  der  verhältnismäßig  kurzen  Dauer  der  beiden  Staatsbanken  —  der
1.  und  der  2.  Bank  der  Vereinigten  Staaten  —  war  1838  die  Periode  der  sogenannten ­
  Bankfreiheit  eingetreten:  Jeder  Bankier  und  jede  beliebige
Anzahl  Personen,  die  sich  zum  Betriebe  von  Bankgeschäften  vereinigten,  hatten
das  Recht,  ohne  Konzession  oder  Erfüllung  irgendwelcher  Formalitäten  Noten
auszugeben.  Das  New-Dorker  Freibankgesetz,  das  in  einer  Anzahl
Staaten  Eingang  gesunden  hatte,  forderte  nur,  daß  die  Noten  durch  Anleihen
der  Union  oder  eines  Einzelstaates  oder  durch  Obligationen,  für  welche  durch
eine  Hypothek  auf  Grund  und  Boden  Sicherung  besteht,  gedeckt  sind  und  diese
Werte  beim  „Finanzkontrolleur  des  Staates  New  Dort"  hinterlegt  werden.
Aus  diesem  New  Iorker  Gesetz  ging  dann  das  Nationalbankgesetz
vom  25.  Februar  1863  hervor,  das  sechsmal  abgeändert  worden  ist.  Kein  Land
der  Erde  hat  so  viel  Änderungen  in  seinem  Geld-  und  Bankwesen  vorgenommen,
wie  die  Vereinigten  Staaten.  Wohl  nirgends  sonst  ist  das  Geld-  und  Bankwesen ­
  von  der  augenblicklichen  Stimmung  und  Zusammensetzung  des  Parlaments
in  der  Weise  abhängig  gewesen,  wie  in  dem  „freien"  Amerika.
In  seiner  Fassung  vom  30.  Mai  1908  bestimmt  das  Nationalbankgesetz:  Im
Schatzamt  wird  ein  Büro  eingerichtet,  dem  die  Ausführung  aller  vom  Kongreß
angenommenen  Gesetze  über  Ausgabe  und  Regulierung  eines  durch  United  States
fionds  (Anleihen  der  Vereinigten  Staaten)  gesicherten  Umlaufmittels  obliegt.
Der  vom  Präsidenten  der  Vereinigten  Staaten  auf  5  Jahre  ernannte  Vorsteher
dieses  Büros,  das  aus  einer  Emissionsabteilung  und  einer  Noteneinlösungs-Abteilung
  besteht,  führt  den  Titel  „dornptroller  ok  tbe  Currency“  (Kontrolleur
for  Umlaufsmittel).  Er  erteilt  den  Banken,  deren  Gründungshergang  den  formellen ­
  Vorschriften  entspricht,  auf  Antrag  die  Ermächtigung,  Noten  bis  zur
Höhe  des  eingezahlten  Grundkapitals  auszugeben,  sofern  die  Noten  durch  United
8tates  Bonds  gesichert  sind.  Außerdem  kann  auf  Antrag  der  Banken  vom  Schatzsekretär
  in  gewissen  Fällen  eine  „außerordentliche"  Emission  gestattet  werden.
I.  I.  K  n  o  x,  Bistory  ok  Banking  in  the  United  States,  New  Dork  1900.  Georg
Obst,  Notenbankwesen  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Leipzig  1903.
Paul  M.  Marburg,  The  Federal  Reserve  System  and  the  banks.  Washington ­
  1930.  W.  O.  Weyforth,  The  Federal  Reserve  Board.  Baltimore  1933.
Federal  Reserve  Bulletin,  Annual  Report  ok  the  Federal  Reserve  Board,  Washington. ­
  The  Bankers  Magazine,  New  York.  The  Commercial  and  Financial  Chronicle.
            
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