Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Schatzamt. Weiter muß jede Bundesreservebank in Höhe der vom Federal 
Reserve Board erhaltenen Bundesreservenoten beim Board diskontfähige 
Wechsel hinterlegen (die Noten sind also mit 140 °/ 0 gedeckt). Darüber hin 
aus dienen sämtliche Aktiven der Bundesreservebanken in erster Linie zur 
Befriedigung der Inhaber von Bundesreservenoten. 
Die Reservehaltung spielt beim Federal Reserve-System eine so 
wesentliche Rolle, daß die Banken dieses Systems nicht Noten-, sondern 
Reserve-Banken heißen. Die Nutzbarmachung dieser Re- 
s e r v e n erfolgt auf dem Wege des Diskont- und des Darlehnsgeschäftes. 
Großzügig ausgestaltet ist auch der Scheck - und Überweisungs 
verkehr. Für die Politik der Reservebanken ist alleinige Richtschnur 
das öffentliche Wohl. Auf das eingezahlte Grundkapital wird nur eine 
Dividende von 6 % verteilt. 
Der Bundesreserverat kann die Bundesreservebanken veranlassen, 
Staatsanleihen zu kaufen, jedoch in keinem Jahre mehr als für 25 Mil 
lionen $. Auf Grund dieser Anleihen dürfen dann die Bundesreserve 
banken einen ihrem Nennwerte gleichen Betrag von „Circulating Notes" 
(Federal Reserve Bank Notes) ausgeben, die denselben Bedingungen 
unterliegen, wie die Noten der bisherigen Nationalbanken *). 
Eine grundlegende Neuordnung der Spitzenbehörde brachte der viel 
umkämpfte, schließlich aber stark gemilderte „Bank Act of 1935". Der 
Federal Reserve Board wurde unter dem Namen „Board of Governors 
of the Federal Reserve System" neu gebildet. Er besteht (seit dem 1. Fe 
bruar 1936) aus 7 (bisher 8) vom Präsidenten der Vereinigten Staaten 
mit Zustimmung des Senats auf 14 Jahre ernannten Mitgliedern. Die 
lange Amtszeit und die Bestimmung, daß eine Entfernung aus dem Amt 
vor Ablauf der Amtsperiode nur aus „wichtigem Grund" möglich ist, be 
deutet Entpolitisierung, d. h. gewährleistet eine Unabhängigkeit von der 
jeweiligen Regierung. Der frühere staatliche Einfluß ist dadurch beseitigt, 
daß zwei Regierungsbeamte: der Kontrolleur der Umlaufsmittel und der 
Sekretär des Schatzamts, von Amts wegen nicht mehr Mitglieder des Board 
sind. Die Auswahl der Mitglieder soll nach dem Gesichtspunkt erfolgen, daß 
die Interessen der Banken, der Landwirtschaft, der Industrie und des 
*) Näheres hierüber sowie über die ausführlich gehaltenen amerikanischen 
Bankausweise usw. s. in meinem „Bankgeschäft", 9. Ausl. Band II, S. 209 ff. 
391
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.