Schatzamt. Weiter muß jede Bundesreservebank in Höhe der vom Federal
Reserve Board erhaltenen Bundesreservenoten beim Board diskontfähige
Wechsel hinterlegen (die Noten sind also mit 140 °/ 0 gedeckt). Darüber hin
aus dienen sämtliche Aktiven der Bundesreservebanken in erster Linie zur
Befriedigung der Inhaber von Bundesreservenoten.
Die Reservehaltung spielt beim Federal Reserve-System eine so
wesentliche Rolle, daß die Banken dieses Systems nicht Noten-, sondern
Reserve-Banken heißen. Die Nutzbarmachung dieser Re-
s e r v e n erfolgt auf dem Wege des Diskont- und des Darlehnsgeschäftes.
Großzügig ausgestaltet ist auch der Scheck - und Überweisungs
verkehr. Für die Politik der Reservebanken ist alleinige Richtschnur
das öffentliche Wohl. Auf das eingezahlte Grundkapital wird nur eine
Dividende von 6 % verteilt.
Der Bundesreserverat kann die Bundesreservebanken veranlassen,
Staatsanleihen zu kaufen, jedoch in keinem Jahre mehr als für 25 Mil
lionen $. Auf Grund dieser Anleihen dürfen dann die Bundesreserve
banken einen ihrem Nennwerte gleichen Betrag von „Circulating Notes"
(Federal Reserve Bank Notes) ausgeben, die denselben Bedingungen
unterliegen, wie die Noten der bisherigen Nationalbanken *).
Eine grundlegende Neuordnung der Spitzenbehörde brachte der viel
umkämpfte, schließlich aber stark gemilderte „Bank Act of 1935". Der
Federal Reserve Board wurde unter dem Namen „Board of Governors
of the Federal Reserve System" neu gebildet. Er besteht (seit dem 1. Fe
bruar 1936) aus 7 (bisher 8) vom Präsidenten der Vereinigten Staaten
mit Zustimmung des Senats auf 14 Jahre ernannten Mitgliedern. Die
lange Amtszeit und die Bestimmung, daß eine Entfernung aus dem Amt
vor Ablauf der Amtsperiode nur aus „wichtigem Grund" möglich ist, be
deutet Entpolitisierung, d. h. gewährleistet eine Unabhängigkeit von der
jeweiligen Regierung. Der frühere staatliche Einfluß ist dadurch beseitigt,
daß zwei Regierungsbeamte: der Kontrolleur der Umlaufsmittel und der
Sekretär des Schatzamts, von Amts wegen nicht mehr Mitglieder des Board
sind. Die Auswahl der Mitglieder soll nach dem Gesichtspunkt erfolgen, daß
die Interessen der Banken, der Landwirtschaft, der Industrie und des
*) Näheres hierüber sowie über die ausführlich gehaltenen amerikanischen
Bankausweise usw. s. in meinem „Bankgeschäft", 9. Ausl. Band II, S. 209 ff.
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