Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Schatzamt.  Weiter  muß  jede  Bundesreservebank  in  Höhe  der  vom  Federal
Reserve  Board  erhaltenen  Bundesreservenoten  beim  Board  diskontfähige
Wechsel  hinterlegen  (die  Noten  sind  also  mit  140  °/ 0  gedeckt).  Darüber  hinaus ­
  dienen  sämtliche  Aktiven  der  Bundesreservebanken  in  erster  Linie  zur
Befriedigung  der  Inhaber  von  Bundesreservenoten.
Die  Reservehaltung  spielt  beim  Federal  Reserve-System  eine  so
wesentliche  Rolle,  daß  die  Banken  dieses  Systems  nicht  Noten-,  sondern
Reserve-Banken  heißen.  Die  Nutzbarmachung  dieser  Res
  e  r  v  e  n  erfolgt  auf  dem  Wege  des  Diskont-  und  des  Darlehnsgeschäftes.
Großzügig  ausgestaltet  ist  auch  der  Scheck  -  und  Überweisungsverkehr. ­
  Für  die  Politik  der  Reservebanken  ist  alleinige  Richtschnur
das  öffentliche  Wohl.  Auf  das  eingezahlte  Grundkapital  wird  nur  eine
Dividende  von  6  %  verteilt.
Der  Bundesreserverat  kann  die  Bundesreservebanken  veranlassen,
Staatsanleihen  zu  kaufen,  jedoch  in  keinem  Jahre  mehr  als  für  25  Millionen ­
  $.  Auf  Grund  dieser  Anleihen  dürfen  dann  die  Bundesreservebanken ­
  einen  ihrem  Nennwerte  gleichen  Betrag  von  „Circulating  Notes"
(Federal  Reserve  Bank  Notes)  ausgeben,  die  denselben  Bedingungen
unterliegen,  wie  die  Noten  der  bisherigen  Nationalbanken  *).
Eine  grundlegende  Neuordnung  der  Spitzenbehörde  brachte  der  viel
umkämpfte,  schließlich  aber  stark  gemilderte  „Bank  Act  of  1935".  Der
Federal  Reserve  Board  wurde  unter  dem  Namen  „Board  of  Governors
of  the  Federal  Reserve  System"  neu  gebildet.  Er  besteht  (seit  dem  1.  Februar ­
  1936)  aus  7  (bisher  8)  vom  Präsidenten  der  Vereinigten  Staaten
mit  Zustimmung  des  Senats  auf  14  Jahre  ernannten  Mitgliedern.  Die
lange  Amtszeit  und  die  Bestimmung,  daß  eine  Entfernung  aus  dem  Amt
vor  Ablauf  der  Amtsperiode  nur  aus  „wichtigem  Grund"  möglich  ist,  bedeutet ­
  Entpolitisierung,  d.  h.  gewährleistet  eine  Unabhängigkeit  von  der
jeweiligen  Regierung.  Der  frühere  staatliche  Einfluß  ist  dadurch  beseitigt,
daß  zwei  Regierungsbeamte:  der  Kontrolleur  der  Umlaufsmittel  und  der
Sekretär  des  Schatzamts,  von  Amts  wegen  nicht  mehr  Mitglieder  des  Board
sind.  Die  Auswahl  der  Mitglieder  soll  nach  dem  Gesichtspunkt  erfolgen,  daß
die  Interessen  der  Banken,  der  Landwirtschaft,  der  Industrie  und  des
*)  Näheres  hierüber  sowie  über  die  ausführlich  gehaltenen  amerikanischen
Bankausweise  usw.  s.  in  meinem  „Bankgeschäft",  9.  Ausl.  Band  II,  S.  209  ff.

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