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läßt, schwerlich durch Beteiligung am Geschäft Vorteil zu ziehen oder auch
nur rein äußerlich sich über die Art des Geschäftsabschlusses zu informieren
wissen, sondern vielmehr sich ziemlich ,von Gott verlassen' Vorkommen wird.
Denn dieser Riesenmarkt ist selbstverständlich auch ebensoviel komplizierter
wie ein gewöhnlicher Wochenmarkt, als er größer ist."
Soll auf einem derartig großen Markt kein wildes Durcheinander
bestehen, so ist Ordnung erforderlich. Für die deutschen Börsen ist eine
einheitliche Organisation durch das Börsengesetz vom
8. Mai 1908 geschaffen worden. Hiernach bedarf es zur Errichtung
einer Börse der Genehmigung der Landesregierung'). Von dieser wird
auch die Aufsicht ausgeübt, die sie jedoch an eine Handelskammer oder an
eine kaufmännische Korporation übertragen kann. Träger der deutschen
Börsen ist die Kaufmannschaft des betreffenden Platzes.
Als Organe der Landesregierung (Börsengesetz § 2) sind Staats
kommissare bestellt, die den Geschäftsverkehr überwachen, beim ehren
gerichtlichen Verfahren sowie bei der Kursfeststellung mitzuwirken haben
und die Börsenorgane auf etwaige Mißstände aufmerksam machen sollen.
Die unmittelbare Überwachung der Börse erfolgt also durch zwei
Organe: durch das Handelsorgan und durch den Staatskommissar. Die
Rechte des Handelsorgans sind größer, da es nicht nur zu berichten und
aufmerksam zu machen, sondern auch zu entscheiden und zu verfügen hat.
Der Besuch der Börse ist nur denen, die im Besitze eines Ausweises sind,
gestattet. 3 Gruppen von Beteiligten sind zu unterscheiden: 1. Selbständige
Börsenbesucher (Bankiers und Bankdirektoren, Makler), 2. Angestellte der
selbständigen Börsenbesucher, 3. Pressevertreter, sowie Bankboten. Wichtige
Funktionen hat die Börse zu erfüllen. Ihre Besucher sollen stets eingedenk
sein der Worte des Führers und Reichskanzlers (Programmrede vor dem
Deutschen Reichstag am 23. März 1933): „Das Volk lebt nicht für die
Wirtschaft, und die Wirtschaft existiert nicht für das Kapital, sondern das
Kapital dient der Wirtschaft und die Wirtschaft dem
Volke."
') Diese Genehmigung ist in einigen Fällen nicht erteilt worden, da „der
Verkehr für eine selbständige Preisbildung nicht bedeutend genug sei". Es ist
schon richtig: Je kleiner der Markt, desto größer die Gefahr, daß sich Zufalls
kurse bilden.