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läßt, schwerlich durch Beteiligung am Geschäft Vorteil zu ziehen oder auch 
nur rein äußerlich sich über die Art des Geschäftsabschlusses zu informieren 
wissen, sondern vielmehr sich ziemlich ,von Gott verlassen' Vorkommen wird. 
Denn dieser Riesenmarkt ist selbstverständlich auch ebensoviel komplizierter 
wie ein gewöhnlicher Wochenmarkt, als er größer ist." 
Soll auf einem derartig großen Markt kein wildes Durcheinander 
bestehen, so ist Ordnung erforderlich. Für die deutschen Börsen ist eine 
einheitliche Organisation durch das Börsengesetz vom 
8. Mai 1908 geschaffen worden. Hiernach bedarf es zur Errichtung 
einer Börse der Genehmigung der Landesregierung'). Von dieser wird 
auch die Aufsicht ausgeübt, die sie jedoch an eine Handelskammer oder an 
eine kaufmännische Korporation übertragen kann. Träger der deutschen 
Börsen ist die Kaufmannschaft des betreffenden Platzes. 
Als Organe der Landesregierung (Börsengesetz § 2) sind Staats 
kommissare bestellt, die den Geschäftsverkehr überwachen, beim ehren 
gerichtlichen Verfahren sowie bei der Kursfeststellung mitzuwirken haben 
und die Börsenorgane auf etwaige Mißstände aufmerksam machen sollen. 
Die unmittelbare Überwachung der Börse erfolgt also durch zwei 
Organe: durch das Handelsorgan und durch den Staatskommissar. Die 
Rechte des Handelsorgans sind größer, da es nicht nur zu berichten und 
aufmerksam zu machen, sondern auch zu entscheiden und zu verfügen hat. 
Der Besuch der Börse ist nur denen, die im Besitze eines Ausweises sind, 
gestattet. 3 Gruppen von Beteiligten sind zu unterscheiden: 1. Selbständige 
Börsenbesucher (Bankiers und Bankdirektoren, Makler), 2. Angestellte der 
selbständigen Börsenbesucher, 3. Pressevertreter, sowie Bankboten. Wichtige 
Funktionen hat die Börse zu erfüllen. Ihre Besucher sollen stets eingedenk 
sein der Worte des Führers und Reichskanzlers (Programmrede vor dem 
Deutschen Reichstag am 23. März 1933): „Das Volk lebt nicht für die 
Wirtschaft, und die Wirtschaft existiert nicht für das Kapital, sondern das 
Kapital dient der Wirtschaft und die Wirtschaft dem 
Volke." 
') Diese Genehmigung ist in einigen Fällen nicht erteilt worden, da „der 
Verkehr für eine selbständige Preisbildung nicht bedeutend genug sei". Es ist 
schon richtig: Je kleiner der Markt, desto größer die Gefahr, daß sich Zufalls 
kurse bilden.
	        
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