Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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diejenigen Stücke, die auf Grund des Prospektes zugelassen und von dem Be 
sitzer auf Grund eines im Inlands abgeschlossenen Geschäftes erworben sind. 
Ihr kann dadurch genügt werden, daß die Wertpapiere gegen Erstattung des 
von dem Besitzer nachgewiesenen Erwerbspreises oder desjenigen Kurswertes, 
den sie zur Zeit der Einführung hatten, übernommen werden. 
Neben der zivilrechtlichen Haftung (Ersatzansprüche auf Grund 
falscher Prospektangabenj steht die strafrechtliche Haftung für 
Prospektvergehen. Die Prospekthaftung auf Grund des Börsen- 
gesetzes ist lange Zeit von der Praxis rein theoretisch betrachtet worden. 
Betrübliche Vorgänge, wie der Fall Katzenellenbogen-Schultheiß, zeigten 
vielen Banken, die das Emissions- und Börseneinführungsgeschäft be 
treiben, erst die große Gefahr, in der sie schweben, wenn sie nicht aller 
größte Sorgfalt üben. 
Wissentlich unrichtige Angaben, die in betrügerischer Absicht gemacht 
werden, sind nicht nur strafbar, wenn auf Grund des Prospektes die 
Zulassung erfolgt, strafbar ist bereits die Einreichung eines 
solchen gefälschten Prospektes. 
Au s g es ch lo s s en ist die Ersatzpflicht, wenn der Besitzer des Papieres 
die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospektes bei 
dem Erwerbe gekannt hat. Der Ersatzanspruch verjährt in 5 Jahren. 
Eine Vereinbarung, die die Haftpflicht ausschließt oder verringert, ist 
unstatthaft. 
In neuerer Zeit wird die frühere Reihenfolge: Prospektveröfsentlichung, 
Zulassung, Auflegung oft nicht innegehalten. Im Gegensatz zu den Staats 
papieren, die ohne vorangegangenen Prospekt und damit ohne besondere 
Formalitäten zur Börsennotiz kommen, genießen alle nichtöffentlichen 
Emissionen dieses Privileg nicht. Diese Werte sollen also erst dann dem 
Publikum angeboten werden, wenn eine Begutachtung durch Unparteiische 
erfolgt ist, und wenn diejenigen, die die Papiere erwerben wollen, aus den 
ausführlichen Angaben im Prospekt sich ein Bild machen können. 
Praktisch gestaltet sich die Begebung auch von nichtöffentlichen Emissionen 
heute häufig so, daß die Jndnstriekonsortien zunächst einmal die Stücke aus- 
Uerkaufen und hinterher erst den Prospekt veröffentlichen und die Zulassung 
beantragen. Bei der großen Nachfrage nach festverzinslichen Werten wird 
bie Anleihe gut untergebracht, und nur mehr oder minder hohe Prozentsätze 
bes gezeichneten Betrages können zugeteilt werden. Für den Zeichner aber
	        
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