Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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diejenigen  Stücke,  die  auf  Grund  des  Prospektes  zugelassen  und  von  dem  Besitzer ­
  auf  Grund  eines  im  Inlands  abgeschlossenen  Geschäftes  erworben  sind.
Ihr  kann  dadurch  genügt  werden,  daß  die  Wertpapiere  gegen  Erstattung  des
von  dem  Besitzer  nachgewiesenen  Erwerbspreises  oder  desjenigen  Kurswertes,
den  sie  zur  Zeit  der  Einführung  hatten,  übernommen  werden.
Neben  der  zivilrechtlichen  Haftung  (Ersatzansprüche  auf  Grund
falscher  Prospektangabenj  steht  die  strafrechtliche  Haftung  für
Prospektvergehen.  Die  Prospekthaftung  auf  Grund  des  Börsengesetzes
  ist  lange  Zeit  von  der  Praxis  rein  theoretisch  betrachtet  worden.
Betrübliche  Vorgänge,  wie  der  Fall  Katzenellenbogen-Schultheiß,  zeigten
vielen  Banken,  die  das  Emissions-  und  Börseneinführungsgeschäft  betreiben, ­
  erst  die  große  Gefahr,  in  der  sie  schweben,  wenn  sie  nicht  allergrößte ­
  Sorgfalt  üben.
Wissentlich  unrichtige  Angaben,  die  in  betrügerischer  Absicht  gemacht
werden,  sind  nicht  nur  strafbar,  wenn  auf  Grund  des  Prospektes  die
Zulassung  erfolgt,  strafbar  ist  bereits  die  Einreichung  eines
solchen  gefälschten  Prospektes.
Au  s  g  es  ch  lo  s  s  en  ist  die  Ersatzpflicht,  wenn  der  Besitzer  des  Papieres
die  Unrichtigkeit  oder  Unvollständigkeit  der  Angaben  des  Prospektes  bei
dem  Erwerbe  gekannt  hat.  Der  Ersatzanspruch  verjährt  in  5  Jahren.
Eine  Vereinbarung,  die  die  Haftpflicht  ausschließt  oder  verringert,  ist
unstatthaft.
In  neuerer  Zeit  wird  die  frühere  Reihenfolge:  Prospektveröfsentlichung,
Zulassung,  Auflegung  oft  nicht  innegehalten.  Im  Gegensatz  zu  den  Staatspapieren, ­
  die  ohne  vorangegangenen  Prospekt  und  damit  ohne  besondere
Formalitäten  zur  Börsennotiz  kommen,  genießen  alle  nichtöffentlichen
Emissionen  dieses  Privileg  nicht.  Diese  Werte  sollen  also  erst  dann  dem
Publikum  angeboten  werden,  wenn  eine  Begutachtung  durch  Unparteiische
erfolgt  ist,  und  wenn  diejenigen,  die  die  Papiere  erwerben  wollen,  aus  den
ausführlichen  Angaben  im  Prospekt  sich  ein  Bild  machen  können.
Praktisch  gestaltet  sich  die  Begebung  auch  von  nichtöffentlichen  Emissionen
heute  häufig  so,  daß  die  Jndnstriekonsortien  zunächst  einmal  die  Stücke  aus-Uerkaufen
  und  hinterher  erst  den  Prospekt  veröffentlichen  und  die  Zulassung
beantragen.  Bei  der  großen  Nachfrage  nach  festverzinslichen  Werten  wird
bie  Anleihe  gut  untergebracht,  und  nur  mehr  oder  minder  hohe  Prozentsätze
bes  gezeichneten  Betrages  können  zugeteilt  werden.  Für  den  Zeichner  aber
            
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