Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Dividende (kumulativ) 1 / 2 °/ 0 Zusatzdividende für jedes Prozent Dividende 
gewährt, das die Stammaktien über 10 °/ 0 hinaus erhalten. 
Schaffung von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht sieht das 
neue Aktiengesetz vor. Der Besitzer dieser Vorzugsaktien kann wohl an der 
Hauptversammlung teilnehmen, seinen Einfluß aber nicht geltend machen. 
Bei der Vorzugsaktie ist also eine Gewinnverteilung davon abhängig, ob 
ein Reingewinn erzielt ist. Anders bei den Gewinnschuldverschrei- 
bungen, die ein Mittelding zwischen Aktie und Obligation sind: Ihr 
Besitzer ist zwar Gläubiger der Gesellschaft und erhält einen festen Zins, 
darüber hinaus aber ist er am Reingewinn der Unternehmung beteiligt. 
Dies geschieht in verschiedener Weise: 
a) der Gewinnanteil ist nach oben und nach unten unbegrenzt, der 
Obligationär erhält als Gewinn (neben der festen Verzinsung) einen 
Teil der Dividende, 
b) der Gewinnanteil wird erst gewährt, wenn die Dividende eine be 
stimmte Höhe erreicht hat, ist aber nach oben hin unbegrenzt. 
e) der Gewinnanteil wird erst gewährt, wenn die Dividende eine be 
stimmte Höhe erreicht hat, und ist nach oben hin begrenzt. 
Zur Ausgabe von Gewinnschuldverschreibungen bedarf es eines Be 
schlusses der Hauptversammlung mit Dreiviertelmehrheit des vertretenen 
Grundkapitals, sofern nicht die Satzung darüber hinausgehende Erforder 
nisse aufstellt. — Da die Besitzer der Gewinnschuldverschreibungen am 
Reingewinn beteiligt sind und dadurch der für die Dividende der Stamm 
aktien verbleibende Betrag des Reingewinnes geschmälert wird, wird 
* 5ert Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf diese Art von Schuld 
verschreibungen eingeräumt. 
Das gleiche gilt für die Wandelschuldverschreibungen (con- 
v vrtible bonds), bei denen den Gläubigern ein Umtausch- oder ein Bezugs- 
^echt auf Aktien eingeräumt wird. — In Zukunft dürfen Wandelschuld- 
öerschreibungen, da durch sie die Grenze zwischen Eigen- und Fremdkapital 
flüssig wird, nur noch mit Genehmigung der beteiligten Ministerien aus- 
Legeben werden. 
Eigenartig ist die Konstruktion der Deutschen Reichsanleihe von 1934. Sie 
ssi mit einer Zusatzverzinsung ausgestattet, deren Höhe sich nach den 
lm Lauf des Jahres erreichten Kursen richtet: Bei einem Kurs von 160 oder 
darüber erfolgt Auslosung und Einlösung zum Nennwert, bei einem Kurs
	        
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