Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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85,90%  gefallenen  Kurs  zu  stützen,  wurde  die  Verzinsung  dieser  Anleihen  auf
7  Jahre  sbis  August  1934)  um  1  %  sauf  6  %)  erhöht.
Konsolidation  oder  Unifizierung  nennt  man  die  Vereinigung
  mehrerer  Anleihen  usw.  in  eine  einheitliche  konsolidierte ­
  oder  unifizierte  Anleihe.  Die  in  England  für  die  einzelnen
Abschnitte  der  konsolidierten  Anleihen  übliche  Bezeichnung  Consols  —  abgeleitet ­
  von  Consolidated  Stocks  —  hat  sich  auch  in  Deutschland  eingebürgert.
Die  meisten  der  früher  auf  Papiermark-Prozente  lautenden  Einzelanleihcn
der  Bundesstaaten  sind  seit  Februar  1927  —  je  nachdem  Altbesitzrechts
geltend  gemacht  wurden  oder  nicht  —  zusammengefaßt  zu  den  Einheitsnotizen
„Deutsche  Anleihe-Auslosungsscheine  einschl.  Vo  Ablösungsschuld"  und  „Deutsche
Anleihe-Ablösungsschuld  ohne  Auslosungsscheine".
Hinsichtlich  der  ersten  Notiz  ist  zu  bemerken,  daß  für  sie  der  Auslosungswert
maßgebend  ist  und  Auslosungsscheine  mit  dem  Sfachen  des  Nennbetrages  zurückgezahlt ­
  werden.  Der  Wert  eines  über  RM  100  nominal  lautenden  Stückes  errechnet ­
  sich  also:  5mal  Nominalbetrag  mal  Kurs,  geteilt  durch  100.  Bei  der
jeweiligen  Auslosung  werden  die  aufgelaufenen  Zinsen  mit  ausgezahlt.
Die  Stücke  werden  einschl.  Ablösungsschuld  gehandelt,  da  diese  in  Höhe  des
gleichen  Nennbetrages  bei  Einlösung  ausgeloster  Stücke  mitgeliefert  werden
müssen,  wobei  aber  Übereinstimmung  der  Nummern  nicht  erforderlich  ist.
Keine  laufenden  Zinsen  tragen  die  Steuergutscheine.  Sie  werden  mit
einem  jährlichen  Aufgeld  von  4%  sbis  zu  ihrer  Fälligkeit)  in  Zahlung  genommen. ­

Kündbare  und  unkündbare  Anleihen.  Die  Anleihe  kann  sein:
1.  Kündbar  auf  beiden  Seiten:  Jederzeit  besitzt  der  Gläubiger ­
  das  Recht,  den  Betrag  zurückzufordern,  und  der  Schuldner  das
Recht,  die  Anleihe  zu  kündigen.  Da  die  Anleihen  an  der  Börse  gehandelt
werden,  und  somit  die  Möglichkeit  besteht,  sie  jederzeit  zu  veräußern,
besteht  für  solche  Anleihen  kein  Bedürfnis.
2.  Unkündbar  auf  beiden  Seiten,  und  zwar:
Ohne  Rückzahlungstermin:  Immerwährende,  ewige
Rente.  Auf  dem  Anleiheschein  ist  nur  die  Rente  in  Zinsprozenten,  nicht
auch  der  Kapitalnennbetrag  angegeben.
Mit  festem  Rückzahlungstermin.  Hierbei  sind  zu  unterscheiden:
ns  f  e  st  v  e  r  z  i  n  s  l  i  ch  e  Anleihen  mit  Tilgung  nach  einem  ^
voraus  festgesetzten  Verlosungsplan,  wobei  in  den  ersten  Jahren  die  Rückzahlung ­
  in  der  Regel  gering  oder  überhaupt  gänzlich  ausgeschlossen  ist-
            
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