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2. Termingeschäfte 0
a) Wirtschaftliche Bedeutung
Als Termingeschäfte bezeichnet man, im Gegensatz zu Kassageschäften,
Geschäfte, deren Erfüllung — d. h. Lieferung der Stücke seitens des einen
und Zahlung des Kaufpreises seitens des anderen Kontrahenten — nicht
sofort geschieht, sondern erst an einem späteren Termin. An den deutschen
Börsen gilt als Erfüllungstermin das Ende des Monats, der Ultimo,
weswegen diese Form von Geschäften vielfach auch als Ultimogeschäft be
zeichnet wird. An einigen ausländischen Börsen (London, Paris) findet
außerdem ein Handel pei medio (Mitte des Monats) statt.
Die Termingeschäfte sind nicht eine Erfindung der Fondsbörse, sondern
sie haben sich aus dem Warenhandel herausgebildet. Weil der Termin
handel sich dort in hohem Maße bewährt hat, ist er auch auf den Effekten-
verkehr übergegangen. Eine vielumstrittene Frage, deren Beantwortung
häufig nicht von rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus erfolgt, ist:
Erfüllt der Terminhandel einwirtschaftlichesBedürfnis, oder
ist er entbehrlich, wirkt er vielleicht gar schädlich, ist er weiter nichts als
ein gemeingefährliches Spiel, eine Jobberei?
Die Notwendigkeit des Terminhandels ergibt sich aus wirtschaft
lichen und aus technisch.organisatorischen (markttech'
nischen) Gründen. Wenn der Landwirt sein Getreide oder seine Rüben
bereits vor der Ernte verkauft, falls er dadurch einen sicheren, besseren
Preis erzielen kann, und wenn Mühlen oder Zuckerfabriken bereits
Monate vorher Käufe abschließen, um sich die Preise zu sichern — ihre
Produkte, Mehl und Zucker, sind auch bereits weiter verkauft —, so wird
dadurch das Risiko des einzelnen gemindert. Sich gdgen Konjunkturen
zu schützen, ist nicht nur ein Recht, sondern Pflicht * 2 ). — Muß die Börsen
ware (z. B. Weizen) aus weiter Ferne beschafft werden, so bedingt auch
dies eine längere Lieferungsfrist.
1) Wenn auch seit dem 11. Juli 1931 ein Termingeschäft an den deutschen
Börsen nicht mehr besteht und die Kurse inzwischen wesentliche Veränderung^ 1
erfahren haben, schien es doch zweckmäßig, die Ausführungen über „TerrmU-
geschäfte“ aus der 27. Auflage zu übernehmen.
2 ) Der Jesuitenpater Rell-Breuning kommt in seiner Schrift „Grund
züge der Börsenmoral" (Freiburg i. Br. 1928), im Gegensatz zu den Scholasv'