Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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2. Termingeschäfte 0 
a) Wirtschaftliche Bedeutung 
Als Termingeschäfte bezeichnet man, im Gegensatz zu Kassageschäften, 
Geschäfte, deren Erfüllung — d. h. Lieferung der Stücke seitens des einen 
und Zahlung des Kaufpreises seitens des anderen Kontrahenten — nicht 
sofort geschieht, sondern erst an einem späteren Termin. An den deutschen 
Börsen gilt als Erfüllungstermin das Ende des Monats, der Ultimo, 
weswegen diese Form von Geschäften vielfach auch als Ultimogeschäft be 
zeichnet wird. An einigen ausländischen Börsen (London, Paris) findet 
außerdem ein Handel pei medio (Mitte des Monats) statt. 
Die Termingeschäfte sind nicht eine Erfindung der Fondsbörse, sondern 
sie haben sich aus dem Warenhandel herausgebildet. Weil der Termin 
handel sich dort in hohem Maße bewährt hat, ist er auch auf den Effekten- 
verkehr übergegangen. Eine vielumstrittene Frage, deren Beantwortung 
häufig nicht von rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten aus erfolgt, ist: 
Erfüllt der Terminhandel einwirtschaftlichesBedürfnis, oder 
ist er entbehrlich, wirkt er vielleicht gar schädlich, ist er weiter nichts als 
ein gemeingefährliches Spiel, eine Jobberei? 
Die Notwendigkeit des Terminhandels ergibt sich aus wirtschaft 
lichen und aus technisch.organisatorischen (markttech' 
nischen) Gründen. Wenn der Landwirt sein Getreide oder seine Rüben 
bereits vor der Ernte verkauft, falls er dadurch einen sicheren, besseren 
Preis erzielen kann, und wenn Mühlen oder Zuckerfabriken bereits 
Monate vorher Käufe abschließen, um sich die Preise zu sichern — ihre 
Produkte, Mehl und Zucker, sind auch bereits weiter verkauft —, so wird 
dadurch das Risiko des einzelnen gemindert. Sich gdgen Konjunkturen 
zu schützen, ist nicht nur ein Recht, sondern Pflicht * 2 ). — Muß die Börsen 
ware (z. B. Weizen) aus weiter Ferne beschafft werden, so bedingt auch 
dies eine längere Lieferungsfrist. 
1) Wenn auch seit dem 11. Juli 1931 ein Termingeschäft an den deutschen 
Börsen nicht mehr besteht und die Kurse inzwischen wesentliche Veränderung^ 1 
erfahren haben, schien es doch zweckmäßig, die Ausführungen über „TerrmU- 
geschäfte“ aus der 27. Auflage zu übernehmen. 
2 ) Der Jesuitenpater Rell-Breuning kommt in seiner Schrift „Grund 
züge der Börsenmoral" (Freiburg i. Br. 1928), im Gegensatz zu den Scholasv'
	        
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