Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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fordert,  so  kann  der  Empfänger  —  im  Falle  der  Verweigerung  —  entweder  die
schiedsrichterliche  Kommission  des  Börsenvorstandes  oder  das  ordentliche  Gericht
anrufen.
Die  Z  a  h  l  u  n  g  des  Kaufpreises  zuzüglich  der  etwaigen  Zinsen  bis  zum
Kauftage  erfolgt  bei  Ablieferung  der  verkauften  Werte  gegen  quittierte
Rechnung,  die  entweder  den  Vermerk  „Stücke  durch  Effektenscheck  Nr
überwiesen"  ff.  S.  477)  oder  die  Nummern  der  Effekten  enchält.
Die  Effektenposten  werden  mit  Rechnung,  begleitet  von  einem  Verzeichnis, ­
  in  dem  die  einzelnen  Posten  zusammengerechnet  sind,  an  dem
dem  Verkaufstag  folgenden  Werktag  bis  16  fSonnabends  bis  V2I5)  Uhr
beim  Kassenverein  eingeliefert.  Sie  sind  mit  einem  Kreuzbande  versehen,
das  den  Namen  des  Empfängers,  den  Rechnungsbetrag  und  den  Namen
des  Einlieferers  enthält.  Die  Posten  werden  vom  Kassenverein  nach  dem
Namen  der  Empfänger  geordnet  und  diesen  am  nächsten  Vormittag  mit
einer  addierten  Aufstellung  der  Einzelbeträge  ausgehändigt.  Posten,  die
nicht  in  Ordnung  gehen,  müssen  bis  13  Uhr  an  den  Kassenverein  zurückgeliefert
  werden,  der  sie  dann  dem  Einlieferer  zurückgibt  und  ihn  für  den
Gegenwert  belastet.  Geschieht  die  Rücklieferung  nicht  bis  zu  dieser  Zeit,
so  kann  sich  der  Empfänger  nur  noch  direkt  an  den  Einlieferer  halten.
Eine  Firma,  die  kein  Konto  beim  Kassenverein  besäße  und  an  einem
Tage  an  75  Firmen  Effekten  zu  liefern  und  von  60  Firmen  Effekten  zu
bekommen  hätte,  würde  zur  Ablieferung  der  Effekten  mindestens  5—6
Boten  benötigen.  Sie  würde  ferner  einen  großen  Kassenbestand  für  die
von  ihr  abzunehmenden  Posten  halten  müssen,  da  sie  die  Gelder,  die  sie
einziehen  läßt,  erst  mittags,  wenn  die  Boten  zurückgekehrt  sind,  zur  Verfügung ­
  hätte.  Nimmt  die  Firma  dagegen  die  Dienste  des  Kassenvereins
in  Anspruch,  so  benötigt  sie  zur  Abwicklung  dieser  Geschäfte  nur  einen
einzigen  Boten  für  1—2  Stunden,  und  sie  braucht  ferner  nur  für  die
Deckung  eines  zu  ihren  Lasten  entstehenden  Saldos  Sorge  zu  tragen.
Im  Jahr  1936  wurden  1,43  Millionen  Effektenposten  und  sonstige  Rech"
nungen  im  Gesamtbeträge  von  3,6  Milliarden  RM  beim  Kassenverein  zur  Einziehung ­
  eingeliefert.
Eine  weitere  wesentliche  Erleichterung  für  den  Effektenverkehr  der
Banken  untereinander  bietet  das  vom  Berliner  Kassenverein  eingerichtete
Effekten-Giro-Depot;  s.  S.  317sf.
1.  Die  weißen  Schecks  sind  zur  Abhebung  von  Wertpapieren  in  natuis
bestimmt.  Die  Aushändigung  erfolgt  an  jeden  Vorzeiger  des  Schecks.
            
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