Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

480

2.  Termingeschäfte  0
a)  Wirtschaftliche  Bedeutung
Als  Termingeschäfte  bezeichnet  man,  im  Gegensatz  zu  Kassageschäften,
Geschäfte,  deren  Erfüllung  —  d.  h.  Lieferung  der  Stücke  seitens  des  einen
und  Zahlung  des  Kaufpreises  seitens  des  anderen  Kontrahenten  —  nicht
sofort  geschieht,  sondern  erst  an  einem  späteren  Termin.  An  den  deutschen
Börsen  gilt  als  Erfüllungstermin  das  Ende  des  Monats,  der  Ultimo,
weswegen  diese  Form  von  Geschäften  vielfach  auch  als  Ultimogeschäft  bezeichnet ­
  wird.  An  einigen  ausländischen  Börsen  (London,  Paris)  findet
außerdem  ein  Handel  pei  medio  (Mitte  des  Monats)  statt.
Die  Termingeschäfte  sind  nicht  eine  Erfindung  der  Fondsbörse,  sondern
sie  haben  sich  aus  dem  Warenhandel  herausgebildet.  Weil  der  Terminhandel ­
  sich  dort  in  hohem  Maße  bewährt  hat,  ist  er  auch  auf  den  Effektenverkehr
  übergegangen.  Eine  vielumstrittene  Frage,  deren  Beantwortung
häufig  nicht  von  rein  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten  aus  erfolgt,  ist:
Erfüllt  der  Terminhandel  einwirtschaftlichesBedürfnis,  oder
ist  er  entbehrlich,  wirkt  er  vielleicht  gar  schädlich,  ist  er  weiter  nichts  als
ein  gemeingefährliches  Spiel,  eine  Jobberei?
Die  Notwendigkeit  des  Terminhandels  ergibt  sich  aus  wirtschaftlichen ­
  und  aus  technisch.organisatorischen  (markttech'
nischen)  Gründen.  Wenn  der  Landwirt  sein  Getreide  oder  seine  Rüben
bereits  vor  der  Ernte  verkauft,  falls  er  dadurch  einen  sicheren,  besseren
Preis  erzielen  kann,  und  wenn  Mühlen  oder  Zuckerfabriken  bereits
Monate  vorher  Käufe  abschließen,  um  sich  die  Preise  zu  sichern  —  ihre
Produkte,  Mehl  und  Zucker,  sind  auch  bereits  weiter  verkauft  —,  so  wird
dadurch  das  Risiko  des  einzelnen  gemindert.  Sich  gdgen  Konjunkturen
zu  schützen,  ist  nicht  nur  ein  Recht,  sondern  Pflicht *  2 ).  —  Muß  die  Börsenware ­
  (z.  B.  Weizen)  aus  weiter  Ferne  beschafft  werden,  so  bedingt  auch
dies  eine  längere  Lieferungsfrist.
1)  Wenn  auch  seit  dem  11.  Juli  1931  ein  Termingeschäft  an  den  deutschen
Börsen  nicht  mehr  besteht  und  die  Kurse  inzwischen  wesentliche  Veränderung^ 1
erfahren  haben,  schien  es  doch  zweckmäßig,  die  Ausführungen  über  „TerrmUgeschäfte“
  aus  der  27.  Auflage  zu  übernehmen.
2 )  Der  Jesuitenpater  Rell-Breuning  kommt  in  seiner  Schrift  „Grundzüge ­
  der  Börsenmoral"  (Freiburg  i.  Br.  1928),  im  Gegensatz  zu  den  Scholasv'
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.