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zum gleichen Kurse wieder zurückzuliefern. Der Haussespekulant verkauft
gewissermaßen — so konstruiert man juristisch das Geschäft — die Stücke
Per Ultimo des laufenden Monats und kauft sie per Ultimo des
nächsten Monats zurück. Will er auch dann noch nicht verkaufen, so
Prolongiert er nochmals, d. h. er gibt seine Papiere von neuem in
Report. Derjenige, der die Stücke hineingibt, heißt Hineingeber,
derjenige, der den Kaufpreis auslegt, das Geld gibt und dafür die Stücke
empfängt, wird Hereinnehmer genannt.
Sein Engagement prolongieren kann auch derjenige, der auf ein Fallen
der Kurse (ä la baisse) spekuliert hat, d. h. wer Papiere auf Zeit ver-
kauft hat, die e r n i ch t besitzt, in der Erwartung, sie später billiger
zurückkaufen zu können. Hat sich seine Erwartung bis zum Lieferungs
tage (Ultimo) nicht erfüllt, so sucht er einen Dritten — der vielleicht ein
Haussier ist und daher seine Stücke hineinzugeben hat —, der ihm gegen
Zahlung des Gegenwertes die Stücke liefert mit der Verpflichtung, sie
am nächsten Ultimo wieder zurückzunehmen. Der Baissespckulant kauft
also gewissermaßen die Stücke für Ultimo des laufenden und verkauft sie
gleichzeitig wieder für Ultimo des nächsten Monats.
B, der die Effekten von A hereinnimmt, wird während des einen
Monats ihr Eigentümer. Nimmt A am nächsten Börsen-Ultimo die
Effekten wieder zurück, so hat er an B außer dem verauslagten Kaufpreis
in der Regel noch eine Zinsvergütung zu entrichten. Denn B will für
sein Geld einen höheren Zinssatz haben, als die vom Nennwerte berech
neten Stückzinsen betragen, die bei Dividendenpapieren überhaupt nicht
wehr zugeschlagen werden. Da das Reportgeschäft in die juristische Form
wnes Kauf- (nicht eines Darlehns-) Geschäftes gekleidet ist, so kommt die
Zinsdifferenz in einem Zuschlag (Report) zum Rückkaufspreis zum
Ausdruck.
Ist das Umgekehrte der Fall, überdecken die Stückzinsen die Geldzinsen,
!a muß der Hereinnehmer bei Rücklieferung der Stücke die Summe, die er
zuviel bekommen hat, herauszahlen. Es geschieht, indem vom Kaufpreis ein
prozentualer Abschlag, Deport genannt, erfolgt.
Die Höhe der Reportsätze war früher wesentlich abhängig von Art und
Menge der Engagements. War an einem Ultimo überwiegend a la hausse
spekuliert worden, und wollten viele Leute Papiere hereingeben, d. h. Geld
entleihen, so beanspruchte der Reporteur für die Hereinnähme einen ver-