Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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zum  gleichen  Kurse  wieder  zurückzuliefern.  Der  Haussespekulant  verkauft
gewissermaßen  —  so  konstruiert  man  juristisch  das  Geschäft  —  die  Stücke
Per  Ultimo  des  laufenden  Monats  und  kauft  sie  per  Ultimo  des
nächsten  Monats  zurück.  Will  er  auch  dann  noch  nicht  verkaufen,  so
Prolongiert  er  nochmals,  d.  h.  er  gibt  seine  Papiere  von  neuem  in
Report.  Derjenige,  der  die  Stücke  hineingibt,  heißt  Hineingeber,
derjenige,  der  den  Kaufpreis  auslegt,  das  Geld  gibt  und  dafür  die  Stücke
empfängt,  wird  Hereinnehmer  genannt.
Sein  Engagement  prolongieren  kann  auch  derjenige,  der  auf  ein  Fallen
der  Kurse  (ä  la  baisse)  spekuliert  hat,  d.  h.  wer  Papiere  auf  Zeit  verkauft
  hat,  die  e  r  n  i  ch  t  besitzt,  in  der  Erwartung,  sie  später  billiger
zurückkaufen  zu  können.  Hat  sich  seine  Erwartung  bis  zum  Lieferungstage ­
  (Ultimo)  nicht  erfüllt,  so  sucht  er  einen  Dritten  —  der  vielleicht  ein
Haussier  ist  und  daher  seine  Stücke  hineinzugeben  hat  —,  der  ihm  gegen
Zahlung  des  Gegenwertes  die  Stücke  liefert  mit  der  Verpflichtung,  sie
am  nächsten  Ultimo  wieder  zurückzunehmen.  Der  Baissespckulant  kauft
also  gewissermaßen  die  Stücke  für  Ultimo  des  laufenden  und  verkauft  sie
gleichzeitig  wieder  für  Ultimo  des  nächsten  Monats.
B,  der  die  Effekten  von  A  hereinnimmt,  wird  während  des  einen
Monats  ihr  Eigentümer.  Nimmt  A  am  nächsten  Börsen-Ultimo  die
Effekten  wieder  zurück,  so  hat  er  an  B  außer  dem  verauslagten  Kaufpreis
in  der  Regel  noch  eine  Zinsvergütung  zu  entrichten.  Denn  B  will  für
sein  Geld  einen  höheren  Zinssatz  haben,  als  die  vom  Nennwerte  berechneten ­
  Stückzinsen  betragen,  die  bei  Dividendenpapieren  überhaupt  nicht
wehr  zugeschlagen  werden.  Da  das  Reportgeschäft  in  die  juristische  Form
wnes  Kauf-  (nicht  eines  Darlehns-)  Geschäftes  gekleidet  ist,  so  kommt  die
Zinsdifferenz  in  einem  Zuschlag  (Report)  zum  Rückkaufspreis  zum
Ausdruck.
Ist  das  Umgekehrte  der  Fall,  überdecken  die  Stückzinsen  die  Geldzinsen,
!a  muß  der  Hereinnehmer  bei  Rücklieferung  der  Stücke  die  Summe,  die  er
zuviel  bekommen  hat,  herauszahlen.  Es  geschieht,  indem  vom  Kaufpreis  ein
prozentualer  Abschlag,  Deport  genannt,  erfolgt.
Die  Höhe  der  Reportsätze  war  früher  wesentlich  abhängig  von  Art  und
Menge  der  Engagements.  War  an  einem  Ultimo  überwiegend  a  la  hausse
spekuliert  worden,  und  wollten  viele  Leute  Papiere  hereingeben,  d.  h.  Geld
entleihen,  so  beanspruchte  der  Reporteur  für  die  Hereinnähme  einen  ver-
            
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