Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Wer Effekten abzunehmen hat, kann sich das Geld auch in der Weise 
beschaffen, daß er gegen Hinterlegung anderer Effekten U l t i m o g e l d 
aufnimmt. Es liegt dann ein Lombardgeschäft vor. 
Eine Verteuerung tritt beim Reportverfahren, gegenüber der einfachen 
Lombardierung, durch die Börsenumsatzsteuer ein, die allerdings bei Re 
port- (Kost-) Geschäften insofern verbilligt ist, als sie nur einmal (und 
zwar von dem höheren Werte) zu zahlen ist. 
Rechtlich unterscheidet sich das Reportgeschäft vom Lombardgeschäft 
hauptsächlich dadurch, daß beim Repartieren die Effekten zum Liqui 
dationskurse in das Eigentum des Geldgebers übergehen, während 
sie beim Lombardgeschäft Eigentum des Hinterlegers bleiben und 
im Falle eines Konkurses des Geldgebers gegen Erstattung des Darlehns 
zurückgegeben werden müssen (siehe auch S. 279). 
H e l f f e r i ch nannte (auf dem 4. Bankiertage) das Reportgeschäft 
den Verdauungsprozeß des Kapitalmarktes. Es trete in Funktion, wenn 
das Angebot neuer Werte die augenblicklich vorhandene Aufnahmefähigkeit 
des Marktes überschreite, und verleihe dem Kapitalmarkt eine Elastizität, die 
ihm die Erfüllung seiner Aufgabe wesentlich erleichtere. 
c) Rechtliche Grundlagen 
Das Gesetz unterscheidet verbotene und erlaubte Termingeschäfte. 
Verbotene Termingeschäfte. Nach § 63 des Börsengesetzes sind Börsen 
termingeschäfte in Anteilen von Bergwerks- und Fabrikunternehmungen 
nur mit Genehmigung des Reichsrats zulässig. Folge dieser Bestimmung 
ist, daß Börsentermingeschäfte in anderen Anteilen von Bergwerks- und 
Fabrikunternehmungen verboten sind. 
Erlaubte Termingeschäfte. Ein Papier darf nur auf Termine gehandelt 
werden, wenn es ausdrücklich zum Termiuhandel zugelassen ist. Dies ge 
schieht durch den Börsenvorstand nach näherer Bestimmung der Börsen 
ordnung. Vor der Zulassung müssen folgende Bestimmungen erfüllt fein: 
1. Die Gesamtsumme der Stücke, in denen ein Börsenterminhandel 
stattfinden soll, muß sich nach ihrem Nennwerte mindestens auf 20 Mil 
lionen RM belaufen. 
2. Es müssen die Geschäftsbedingungen für den Börsenterminhandel in 
den zuzulassenden Wertpapieren festgesetzt sein. 
3. Anteile einer inländischen Gesellschaft dürfen nur mit Zustimmung
	        
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