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Es kosten ihn die 48 000 Dedi-Bank also durchschnittlich 154 °/ 0 , d. i.
der Kurs, zu dem er sie dem Käufer X zu liefern hat.
ej Wirtschaftliche Bedeutung der Prämiengeschäfte
Prämiengeschäfte vermittelten alle Banken und Bankfirmen und, zum
Schaden des Publikums, auch sog. „Bankiers", deren Inhaber (durch
Zeitungsinserate und Broschüren oder durch Reisendes Personen, die von
Bank und Börse nichts verstehen und solchen Geschäften unbedingt fern
bleiben sollten, zur Eingehung von Prämiengeschäften unter den ver
lockendsten Versprechungen anreizen. Für den Kunden erwächst bei solchen
Winkelbankgeschäften („bucket-shops"), die zur Börse nicht zugelassen sind
Und daher diese Geschäfte „in sich" machen, stets ein Verlust. Denn ergibt
sich auf Grund der Kurse ein Gewinn, so zahlt ihn der „Bankier", weil er
hierzu nicht in der Lage ist, nicht aus; er reizt vielmehr den Kunden zu
neuen Geschäften an, bis dieser dann tatsächlich das Gewonnene wieder
derloren hat 1 ).
Als bei der Börse-Enquete-Kommission (1892/3) vom Vorsitzenden die
Frage gestellt wurde: „Wird nicht die Form der Prämiengeschäfte vor
zugsweise von Spielern angewandt?", antwortete der als Sach-
derständiger vernommene Dr. von Siemens, der damals Direktor der
Deutschen Bank war: „Darüber ist gar kein Zweifel! Die Frage ist nur,
°b Sie die Rasiermesser abschaffen wollen, weil sich unvernünftige
Menschen damit schneiden können." Die Prämiengeschäfte können, wie
Zieles andere wirtschaftlich Nützliche, auch Schaden anrichten. In vielen
Fällen handelt es sich bei Eingehen von Prämiengeschäften seitens Pri
vater lediglich um ein Spiel, das volkswirtschaftlich schädlich und daher
Zu verwerfen ist.
Die Grenze zwischen dem wirtschaftlich berechtigten und dem unberech-
^Pen, daher schädlichen Terminhandel ist schwer zu ziehen. Wer Termin
geschäfte eingeht, ist durch das Prämiengeschäft in der Lage, sein Risiko
Zu begrenzen. Insbesondere trifft dies zu für Besitzer von Wert-
') Das Ehrengericht für die Berliner Börse und die Berufungskammer
^aden mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß der gewohnheits
mäßige Abschluß von Prämiengeschäften ohne entsprechende
Deckungsgeschäfte mit der Ehre eines Bankiers und dem Anspruch auf
uufmännisches Vertrauen nicht vereinbar ist.